Weiterbildungszeit: Was das Aus der Bildungskarenz bedeutet

November 13, 2025 00:14:02
Weiterbildungszeit: Was das Aus der Bildungskarenz bedeutet
Wie war das...? Der kurze Erklär-Podcast
Weiterbildungszeit: Was das Aus der Bildungskarenz bedeutet

Nov 13 2025 | 00:14:02

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Arbeiterkammer Niederösterreich

Show Notes

Im Gespräch mit AK-Bildungsexpertin Mag. Verena Groll klären wir, welche Änderungen durch die neue “Weiterbildungszeit” auf Beschäftigte zukommen, wie die Übergangsphase geregelt ist und wann die neue Förderung tatsächlich greift. Außerdem: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein – und welche Alternativen gibt es für alle, die sich jetzt weiterbilden wollen?

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Episode Transcript

[00:00:04] Speaker A: Wie war das der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer. Heute sprechen wir über ein Thema, das viele, die erwerbstätig sind und sich weiterbilden möchten, beschäftigt und zwar die Bildungskarenz, so wie wir sie bisher kennen. Diese wird nämlich zur Weiterbildungszeit. Was das konkret für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt, die sich beruflich verändern wollen oder weiterbilden möchten und welche neuen Regeln gelten, welche Möglichkeiten bleiben, darüber sprechen wir heute mit Mag. Verena Groll, Bildungsexpertin der Arbeiterkammer. Hallo Verena, danke, dass du mittlerweile zum dritten Mal bei uns bist und dein Wissen mit uns teilst. [00:00:42] Speaker B: Hallo, ich freue mich sehr, dass ich wieder zu Gast sein darf und wieder über eines meiner Lieblingsthemen sprechen kann. [00:00:47] Speaker A: Ich freue mich auch und ich frage dich gleich die bisherige Bildungskarenz, die wird ja zur neuen Weiterbildungszeit. Was sind da die grundlegenden Unterschiede? [00:00:57] Speaker B: Der wesentlichste Unterschied ist, dass das Weiterbildungsgeld in eine Weiterbildungsbeihilfe umgewandelt wird. Und das hat rechtlich Konsequenzen, denn es gibt keinen Rechtsanspruch mehr drauf. Früher war es so, wenn ich alle Voraussetzungen erfüllt habe und der Dienstgeber die Dienstgeberin zugestimmt hat, dann hatte ich einen Rechtsanspruch auf die Leistung und das ist jetzt weggefallen. Das macht einen sehr großen Unterschied. [00:01:18] Speaker A: Was heißt das konkret? Kannst du uns da ein Fallbeispiel nennen? [00:01:21] Speaker B: Ja, das heißt konkret, wenn zum Beispiel eine Person einen Meisterkurs machen möchte und ist eben entsprechend lang mit dem Dienstgeber beschäftigt, erfüllt die allen Voraussetzungen. Der Dienstgeber stimmt zu. War es in der Vergangenheit so, das AMS hat das Weiterbildungsgeld gewähren müssen. Jetzt ist es so, es gibt verschiedene Gründe, warum es nicht gewährt werden kann. Zum Beispiel das Budget ist ausgeschöpft, also das Weiterbildungsbudget für die Weiterbildungsbeihilfe ist reduziert und beschränkt auf 150 Millionen Euro im Jahr für ganz Österreich. Das heißt, wenn das schon ausgeschöpft ist, wenn ich zum Beispiel im November einen Kurs machen möchte, kann es sehr leicht sein, dass einfach kein Geld mehr da ist. Früher war es aber auf jeden Fall möglich, heute nicht mehr. [00:02:09] Speaker A: Verstehe. Jetzt ist diese Weiterbildungszeit erst ab 1. Jänner 2026 nutzbar. Heißt das, ich darf bis dahin noch die Bildungskarenz nutzen? [00:02:21] Speaker B: Nein, die alte Bildungskarenz ist nämlich mit einer Übergangsfrist bis 31. Mai 2025 ausgelaufen. Es gibt nur mehr ganz einzelne Fälle, wo das noch möglich ist, wenn eine Bildungskarenz zum Beispiel vor dem Februar 25 vereinbart worden ist. Und das quasi ein weiterer Teil ist. Also wenn ich einen Kurs mache, der jedes Jahr nur wenige Monate dauert, das sind Ausnahmefälle. Jeden, der sich in einer solchen Bildungsmaßnahme noch befindet, dann würde ich auch raten, dass er mit uns Kontakt aufnimmt, damit wir ihn informieren, wie er das noch ausschöpfen kann. Allerdings neue Anträge für die alte Bildungskarenz ist eben schon seit Mai nicht mehr möglich. [00:03:00] Speaker A: Nicht mehr möglich. Okay. Und kann ich dann tatsächlich ab Jänner 26 mit der Weiterbildungszeit starten? Also umgekehrt gefragt quasi. [00:03:08] Speaker B: Das ist tatsächlich eine Frage, die mich selber auch brennend interessiert. Es ist so, das Gesetz ist beschlossen worden im Nationalrat, auch schon im Bundesrat inzwischen. Es fehlt aber die Richtlinie, in der ganz wesentliche Punkte noch geregelt werden. Und dass diese Richtlinie noch rechtzeitig vor dem 01.01.2026 da sein wird, erachte ich persönlich als unwahrscheinlich. Ich weiß auch vom AMS, es ist auch noch das System gar nicht erstellt, die Anträge zu bearbeiten. Es hat auch der AMS Vorstand Kopf in einem Interview gesagt, dass er eher im mit Mai rechnet. Also das heißt, das Gesetz gibt es zwar die Grundlage, aber es fehlen noch ganz ganz viele Details und ganz wesentliche Punkte, dass die Umsetzung wirklich starten kann. [00:03:49] Speaker A: Und wie ist so die Stimmung? Habt ihr viele Anrufe und Fragen zu dem Thema jetzt schon? [00:03:54] Speaker B: Wir haben sehr viele Anruferinnen und Anrufer zu diesem Thema. Es haben nämlich sehr viele Leute einfach ihre Bildungsmaßnahme verschoben. Es gibt ja sehr viele Kurse, für die es sonst keine Möglichkeit gibt, sie irgendwie finanziell zu unterstützen oder dass man einfach weiter sozialversichert ist. Das war nur mit der Bildungsgrenze möglich. Und mit dem verrückten übergehenden Aus haben halt Leute Ausbildungen verschoben nach hinten, zum Beispiel in den Februar. Das ist ein ganz starker Monat. Ich komme gerade jetzt aus einer Beratung, wo jemand im Februar starten möchte mit einer Ausbildung und da können wir halt leider noch keine wirkliche Hilfestellung bieten, sondern nur halt vertrösten, aber zweimal. Und deswegen ist es gerade ein sehr starkes Thema bei uns. [00:04:35] Speaker A: Das heißt für die Menschen, die betroffen sind, die zum Beispiel eben die Bildungskurse und so weiter verschoben haben, dranbleiben. Auch wieder anrufen bei euch, wenn es dann was Neues gibt, weil sich eben noch einiges ändern kann oder einfach einiges noch neu erstellt wird. Neue Richtlinien wieder. [00:04:53] Speaker B: Genau, es fehlen einfach viele Details noch. Also das Gesetz ist da. Das Gesetz habe ich auch begutachtet, da sind viele Details drinnen, aber ganz wesentliche Punkte fehlen einfach noch. [00:05:03] Speaker A: Und welche Voraussetzungen kannst du jetzt schon nennen, die Beschäftigte erfüllen müssen, um eine Förderung nutzen zu können? [00:05:12] Speaker B: Es gibt ganz wesentliche Unterschiede zuvor. Ich musste früher sechs Monate beim selben Dienstgeber beschäftigt sein. Das ist jetzt verdoppelt worden. Also als Dienstnehmerin, als Dienstnehmer muss ich 12 Monate im selben Betrieb beschäftigt sein, um eine Bildungskarenz nützen zu können. [00:05:25] Speaker A: Durchgehend. [00:05:26] Speaker B: Durchgehend. Genau. Wenn ich einen Master oder Diplom Studienabschluss habe, also für Bachelor gilt das nicht, aber alle, die darüber schon eine Ausbildung haben, müssen sogar 208 Wochen beschäftigt sein. Also das heißt, da ist eine wesentliche Verschärfung der Voraussetzungen gegeben. Und was sehr stark in Anspruch genommen wurde, ist nämlich direkt im Anschluss an den Kinderbetreuungsgeldbezug. Diese Möglichkeit ist komplett gestrichen. Also das sind sehr große Unterschiede zur vorigen Gestaltung, vorherigen Ausgestaltung. [00:05:59] Speaker A: Okay, das heißt, wenn ich mir jetzt als, wenn ich in Karenz bin als Mama und mir überlege, dass ich mich neu orientieren möchte, auch weil sich einfach meine Lebenssituation verändert hat und dafür eine Weiterbildung bräuchte, das kann ich dann nicht gleich dranhängen. [00:06:14] Speaker B: Genau, da müsste ich inzwischen 26 Wochen Beschäftigung beim Dienstgeber wieder sammeln, also 26 Wochen, da reden wir von einem halben Jahr ungefähr. Das heißt, das ist nämlich wirklich oft, wie du sagst, die Lebensumstände haben sich geändert. Man hat vielleicht andere Interessen und möchte die auch beruflich umsetzen, aber das ist nicht mehr möglich. [00:06:34] Speaker A: Verstehe. Und wie umfangreich muss dann diese Weiterbildung, die ich anstrebe, sich gestalten? [00:06:41] Speaker B: Für Seminare und Kurse hat sich da eigentlich nicht viel geändert. Es sind weiterhin die 20 Stunden pro Woche, wobei im Gegensatz zu früher sehr viel stärker darauf geachtet wird, was jetzt selbstlernzeiten betrifft und online Seminare betrifft, aber mit 20 Stunden, die ich in einem Kurs bin, in einem Onlinekurs auch möglich live Unterricht, Praktika und so weiter, also 20 Stunden pro Woche. Bei Studien gab es eine starke Anhebung der ECTS Punkte, die ich bringen muss. Das sind jetzt auch 20 waren 8. [00:07:08] Speaker A: Sind jetzt 20, wie wird die Selbstlernzeit überprüft? [00:07:14] Speaker B: Das ist ein bestimmtes Ausmaß, das ich nicht überschreiten darf. Also ich muss eine bestimmte Anzahl von Stunden im Kurs verbringen und diese Selbstlernzeiten müssen in irgendeiner Form auch nachgewiesen werden. Ich habe zum Beispiel Hausübungen zu machen oder Selbstüberprüfungen von Lernfortschritten, also quasi Selbsttests oder ich bin in einer Lernplattform, die mitschreibt, wann habe ich welche Folien zum. [00:07:37] Speaker A: Beispiel angeschaut und wie lange ich gebraucht habe. [00:07:40] Speaker B: Genau, das heißt einfach, ich lese ein Buch zu Hause, das ist keine Selbstlernzeit. [00:07:44] Speaker A: OK. Gibt es eine Unterstützung während der Weiterbildungszeit dann noch zusätzlich? [00:07:52] Speaker B: Also das ist extrem abhängig davon, was man macht. Es gibt Kurse, deren Inhalte sehr stark gefördert werden. Ich zeige zum Beispiel alles, was in die Richtung Pflege geht. Es gibt auch technische Berufe, wo die Umschulungsmaßnahmen gefördert werden, wo es Zuschüsse gibt zu Kurskosten. Es gibt aber auch sehr viele Inhalte, wo es keine Förderung gibt. Ich würde auf jeden Fall raten, einfach bevor man das startet, also jetzt nicht nur, wenn man auch das Rechtliche erklären kann, sondern auch Förderungen anschauen, weil ich sage es jedes Mal, wenn ich da bin, aber bitte im Vorhinein fragen viele Förderung kann man nur im Vorhinein beantragen, mittendrunter ist dann zu spät. Das heißt, wir schauen uns dann wirklich jeden Fall individuell an und wissen dann, wo es eine Förderung gibt oder wo es dann leider keine gibt. [00:08:39] Speaker A: Genau, und das ist so wichtig, weil natürlich jede finanzielle Unterstützung aufgrund der Einbußen, die man ja hat, einfach wichtig ist. [00:08:46] Speaker B: Genau, das neue Weiterbildungsgeld, das ist, dass ich mal was Positives sage, hat einen neuen mindestsatz, nämlich von 40,40 am Tag und einen Höchstsatz von 67,94. Das heißt, da ist zumindest eine Verbesserung. Vorher war der Mindestsatz 14,53 am Tag, also das ist schon sehr, sehr wenig. Da kann man nicht leben. Das ist natürlich eine Verbesserung, aber es ist trotzdem ein finanzieller Einschnitt. Zu der normalen Beschäftigung. [00:09:14] Speaker A: Gibt es zur Weiterbildungszeit auch sinnvolle Alternativen, die man nutzen kann, wenn man beschäftigt ist. [00:09:23] Speaker B: Es gibt verschiedenste andere Förderprogramme die auch einen Lebensunterhalt sichern können. Wenn ich in die Richtung Studium gehe, dann ist zum Beispiel ein Selbsthaltestipendium oder ein Studienabschlussstipendium eine Möglichkeit, bei Ausbildungen im Pflegebereich das Pflegestipendium und dann gibt es noch eine Liste von Mangelberufen, die sich im Fachkräftestipendium wiederfinden. Also das heißt un Also man kann nicht allgemein sagen, es gibt da noch Alternative, aber abhängig vom gewählten Beruf oder von der gewählten Ausbildung, die ich anstrebe, kann es durchaus auch andere Förderprogramme geben. [00:10:00] Speaker A: Und abgesehen von der Arbeiterkammer, also bei dir und deinen Kolleginnen und Kollegen, wo könnte ich mich dann noch informieren? [00:10:07] Speaker B: Also grundsätzlich ist die Weiterbildungszeit eine Förderung, die vom AMS abgewickelt wird. Das heißt grundsätzlich kann ich auch beim AMS bei jeder regionalen Geschäftsstelle andocken. [00:10:18] Speaker A: OK, also unbedingt natürlich auch beim AMS informieren. Dann fasse ich noch mal kurz zusammen. Du hast gesagt, ganz ganz wichtig ist, dass man sich im Vorhinein informiert, weil die Antragstellung für Förderungen und so weiter währenddessen oft dann auch nicht mehr möglich ist. Dann gehen wir noch mal an den Anfang zurück. Was sind so die allerersten Schritte, die ich tun muss, wenn ich diese Weiterbildungszeit nun beantragen möchte? [00:10:45] Speaker B: Natürlich das erste ist, dass ich mir selber aussuche, welche Aus oder Weiterbildung ich besuchen möchte oder da schon in die Beratung gehe und mir mit Hilfe von meinen Kolleginnen, Kollegen einfach auch Unterstützung hole. Wo könnte es denn diese Ausbildung geben? Wer bietet das an? Welche Anbieter haben das im Portfolio? Also der erste Schritt einmal die Aus und Weiterbildung definieren. Dann ganz wesentlich die Zustimmung des Dienstgebers. Also das ist ein sehr wichtiger Schritt. Dienstgeber muss zustimmen Und wenn ich das dann alles geregelt habe, dann würde ich auf jeden Fall eine Beratung bei uns in Anspruch nehmen. Und zwar, ich sag's schon wieder, wirklich zeitgerecht. Die Antragstellung für die Weiterbildungsbeihilfe ist inzwischen 3 Monate vorher möglich. Das war früher ganz knapp, da waren es nur drei Wochen. Das war auch schwierig. Wobei es mit einem Rechtsanspruch ist es nicht so spannend, Kriege ich es oder kriege ich, kriege ich es nicht jetzt ohne Rechtsanspruch wirklich die drei Monate vorher auch ausnutzen und beim AMS beantragen. Es wird dann Teil der Vereinbarung sein, dass wenn mir die Behelfe nicht gewährt wird, dass auch die Karenzierung nicht greift, das heißt, dass ich dann weiterarbeiten kann. Das sind auch Dinge, die man mit dem Dienstgeber besprechen muss natürlich, weil der stellt vielleicht eine Ersatzarbeitskraft für mich ein und dann bin ich aber doch da. Also deswegen wirklich diese drei Monate vorher ausnutzen, damit auch alle Informationen rechtzeitig dann ankommen und man weiter gut planen kann. [00:12:15] Speaker A: Unbedingt. OK, hast du noch einen letzten Tipp oder eine letzte Info für uns? [00:12:22] Speaker B: Also Wir haben am 15. Jänner bei uns in St. Pölten im ANZ unseren Tag der Weiterbildung, eine große Aus und Weiterbildungsmesse für Erwachsene und da würde ich jedem oder jeder Interessierten ans Herz legen, da vorbeizuschauen. Der erste große Vortrag wird zu diesem Thema Thema sein. Es ist dann schon im Jänner. Wir haben sicher schon oder wir hoffen, dass wir dann schon Details haben, wann es wirklich losgehen wird und da kann man auch mit vielen Bildungseinrichtungen vor Ort schon Kontakt aufnehmen. Das AMS selber wird auch da sein. Also für alle, die eine Weiterbildungszeit planen in der Zukunft. [00:12:57] Speaker A: Fixtermin stimmt Wunderbar. Also am 15. Jänner 2026 im Arbeitnehmerinnenzentrum in St. Pölten. Der Eintritt ist frei und wenn Sie sich zur Veranstaltung informieren möchten bzw. Auch einfach mal die Liste durchgehen möchten, welche Anbieter vor Ort sein werden, dann gehen Sie bitte auf noe Arbeiterkammer at Veranstaltungen. Dort finden Sie alles zum Tag der Weiterbildung am 15. Jänner. Wenn Sie mehr über Ihre persönlichen Möglichkeiten erfahren möchten, weil Sie schon eine Idee haben, wie Sie sich weiterbilden wollen, dann wenden Sie sich, ich wiederhole es auch noch mal am besten direkt an die Kolleginnen und Kollegen der Bildungsberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich unter der Hotline oder informieren Sie sich auch gern auf unserer Website unter noe.arbeiterkammer.at. bildung und die Verena. Sage ich danke fürs erneute Zeitnehmen und bis zum nächsten Mal. [00:13:54] Speaker B: Bis zum nächsten Mal.

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