Überstunden: alles, was du wissen muss!

September 12, 2025 00:10:53
Überstunden: alles, was du wissen muss!
Wie war das...? Der kurze Erklär-Podcast
Überstunden: alles, was du wissen muss!

Sep 12 2025 | 00:10:53

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Arbeiterkammer Niederösterreich

Show Notes

Länger arbeiten, später nach Hause kommen – und trotzdem ist das Geld oft knapp? Viele von uns schuften Überstunden. Doch was genau sind Überstunden, wie müssen sie vergütet werden – und wann darf man sie ablehnen? In dieser Folge beantwortet Mag. Aynur Mendes-Guelmez, Arbeitsrechtsberaterin der AK Niederösterreich, die wichtigsten Fragen zu Überstunden.

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Episode Transcript

[00:00:04] Speaker A: Wie war das? Der kurze Erklär Podcast der Arbeiterkammer. Kennen Sie das Gefühl, dass der Arbeitstag nie enden will? Man bleibt länger im Büro, erledigt noch was und fragt sich am Werde ich dafür überhaupt bezahlt? Heute geht es um ein ganz wichtiges Überstunden. Was bedeuten sie genau? Wie werden sie vergütet und wann darf man sie ablehnen? All das erklärt uns Mag. Ainur Mendes Gülmes, Arbeitsrechtsexpertin der AK Niederösterreich. Hallo Ainur, danke, dass du dir heute Zeit nimmst. [00:00:38] Speaker B: Danke für die Einladung. Ja, wir sprechen heute über Überstunden und von Überstunden spricht man, wenn ein Dienstnehmer mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit, in der Regel 40 Stunden, oder die tägliche Normalarbeitszeit, in der Regel 8 Stunden überschreitet. Also dann fangen die Überstunden an. [00:00:58] Speaker A: Und Normalarbeitszeit Wie finde ich heraus, was meine Normalarbeitszeit ist? Das muss im Dienstvertrag stehen oder im Kollektivvertrag. Und wie werden nun Überstunden bezahlt? [00:01:10] Speaker B: Also man bekommt zumindest einen Zuschlag von 50 Prozent für jede geleistete Überstunde, egal ob jetzt die Überstunde in Geld bezahlt wird oder man Zeitausgleich vereinbart. Das heißt, bei Zeitausgleich bekommt man für eine Überstunde einen 50-prozentigen Zuschlag drauf. Das heißt, eineinhalb Stunden Zeitausgleich. [00:01:32] Speaker A: Gibt es dann vielleicht höhere Zuschläge für Ich denke an Feiertagsarbeit oder Nachts Arbeit oder wenn man am Sonntag arbeitet? [00:01:41] Speaker B: Genau. In vielen Kollektivverträgen gibt es natürlich auch höhere Zuschläge. Man redet hier von mindestens 50 Prozent. Und es kann natürlich sein, wenn es eine Nachtüberstunde ist oder eine Feiertagsüberstunde oder auch eine Sonntagsüberstunde, dass die dann höher ausfällt, ausfällt. Genau. [00:01:59] Speaker A: Und darf man Arbeitgeberüberstunden auch nur 1 zu 1 abgelten? [00:02:03] Speaker B: Nein, das ist verboten. Also auch nicht in Zeitausgleich. Also sogar wenn man so eine Vereinbarung schließt, muss der Arbeitgeber trotzdem den Überstundenzuschlag zahlen oder zumindest den Zuschlag für den Zeitausgleich geben. [00:02:18] Speaker A: Es ist ja so, dass ich manchmal selbst eine Überstunde beantragen will, weil ich weiß, das muss heute fertig werden oder ich habe noch eine Dienstreise vor und so weiter. Aber darf der Arbeitgeber mir eigentlich verordnen? Darf er mir Ich muss jetzt eine Überstunde machen. [00:02:33] Speaker B: Ja, also Wenn es sowieso im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann ist man auch zu Überstunden verpflichtet. Dann müssen die Überstunden gesetzlich auch zulässig sein, wobei man sagen muss, die Höchstgrenzen der Arbeitszeit dürfen eben nicht überschritten werden, dann ja. [00:02:51] Speaker A: Und wie viele Überstunden darf ich nun höchstens pro Woche machen bzw. Wie lang darf ein einzelner Arbeitstag mit Überstunden dauern? [00:03:00] Speaker B: Also bei einem erhöhten Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschritten werden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 60 Stunden nicht Überschritten werden, jeweils inklusive der Überstunden. [00:03:18] Speaker A: Und gibt es da auch wieder Ausnahmen, in denen ja noch mehr Überstunden erlaubt sind? [00:03:23] Speaker B: Eine Überschreitung der 12 bzw. Stunden Grenze ist unter bestimmten Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. in Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft oder wenn das Arbeitsinspektorat eine Genehmigung erteilt. [00:03:37] Speaker A: Und gibt es valide Gründe, warum ich als Arbeitnehmerin eine Überstunde auch verweigern dürfte? [00:03:44] Speaker B: Ja, also wenn die Gründe des Dienstnehmers schwerer wiegen als die Interessen der Firma, zum Beispiel wenn ich Kinderbetreuung habe oder. [00:03:54] Speaker A: Das Kind krank wird oder einen dringenden. [00:03:56] Speaker B: Arzttermin habe, dann darf ich quasi die Überstunde verweigern. [00:04:01] Speaker A: Ab wie viel Stunden pro Tag oder Woche darf ich Überstunden auch ohne Begründung ablehnen? Also ist das überhaupt möglich? [00:04:08] Speaker B: Ja, Das ist im 7 Arbeitszeitgesetz geregelt. Wenn man bereits 50 Stunden in der Woche und 10 Stunden am Tag gearbeitet hat, darf man weitere Überstunden in der betreffenden Woche oder am betreffenden Tag ohne Begründung ablehnen. [00:04:24] Speaker A: Okay, das ist also in Ordnung. Entsteht mir dadurch irgendein Nachteil? [00:04:30] Speaker B: Aufgrund dieser Ablehnung darf man nicht benachteiligt werden, besonders hinsichtlich des Entgeltes, der Aufstiegsmöglichkeiten oder einer Versetzung. [00:04:40] Speaker A: Wenn ich nun Überstunden gearbeitet habe, soll ich sie mir auszahlen lassen oder besser Zeitausgleich nehmen? Was sagst du? [00:04:49] Speaker B: Naja, also Überstunden werden einmal grundsätzlich bezahlt. Zeitausgleich, Stadtgeld bekommt man eigentlich nur dann, wenn man das vereinbart hat. Und was jetzt besser ist, kommt eben wirklich darauf an. Manche Dienstnehmer haben eben lieber das Geld, weil das Geld ist natürlich dann da und kann dementsprechend auch ausgegeben werden. Andere sind wieder glücklicher, wenn sie einen Zeitausgleich haben. Also das kann man eigentlich nicht allgemein sagen, sondern im Einzelfall ist das dann zu. [00:05:19] Speaker A: Aber darf ich es als Arbeitnehmerin selbst entscheiden? Es muss vereinbart werden und Vereinbarung auf jeden Fall schriftlich. [00:05:27] Speaker B: Am besten schriftlich. Genau, weil wenn man es mündlich vereinbart, ist eben die Frage der Beweisbarkeit auch. [00:05:33] Speaker A: Da wieder die Gibt es Ausnahmen? [00:05:35] Speaker B: Ja, wenn man es natürlich schlüssig gelebt hat, wenn man zum Beispiel ein Jahr lang Zeitausgleich für die Überstunden bekommen hat, kann man dann auch nicht plötzlich Ich will jetzt Geld haben, sondern dann hat sich das durch diese monatelange Praxis eben eine Vereinbarung ergeben. [00:05:54] Speaker A: Wenn mir meine Überstunden nicht ausbezahlt werden, wenn ich da drauf komme, was kann ich dann tun? [00:06:02] Speaker B: Wenn die Überstunden nicht bezahlt werden, sollte man auch rechtzeitig die Überstunden beim Arbeitgeber einfordern, am besten schriftlich wieder wegen der Beweisbarkeit. Und da muss man eben aufpassen auf Verfallsfristen, weil je nach Branche, je nach Kollektivvertrag. Und wenn im Kollektivvertrag nicht steht, dann muss man auf den Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag genau schauen, ob da nicht eine Verfallsklausel drinnen ist. Muss man eben rechtzeitig beim Arbeitgeber die Überstunden einfordern. [00:06:33] Speaker A: Also auch hier aufpassen, nachlesen und auf sein Recht bestehen und alles am besten schriftlich. Wie du schon gesagt hast, wenn ein Arbeitgeber unseriös ist, mir eben nicht die Überstunden ausbezahlt, was kann ich da am besten tun? Was rätst du, um seine Rechte nicht zu verlieren? [00:06:56] Speaker B: Also wenn man das Gefühl hat, der Arbeitgeber vertröstet einen nur, sollte man, wie gesagt, rechtzeitig etwas tun. Und es ist auch sehr wichtig, sich nicht auf den Arbeitgeber zu verlassen und zu sagen, na der schreibt eh meine Überstunden mit. Man sollte am besten seine Überstunden täglich schriftlich eben aufschreiben und das dann auch kontrollieren, weil es kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber dann irgendwann sehr hoch die Überstunden auszahlt, aber es kann ja auch sein, dass sie zu wenig sind, dass. [00:07:26] Speaker A: Sie nicht korrekt abgerechnet wurde. [00:07:28] Speaker B: Genau, es gibt eben den Fall, dass der Arbeitgeber gar nicht zahlt oder zu wenig zahlt. Und das kann man dann am besten durch die Arbeiterkammer dann kontrollieren lassen, indem man aber auch selber dann Arbeitszeitaufzeichnungen führt. Das wäre am besten, weil es kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber Arbeitszeiten rausgibt, aber dass die eben nicht die Stunden wiedergeben, kann ja auch sein. Deshalb ist es wirklich am vernünftigsten, selber immer seine Arbeitszeiten am besten täglich zu schreiben. Also wann habe ich begonnen? Wann habe ich ich aufgehört? Wie viel Pause habe ich gemacht? [00:07:57] Speaker A: Das wollte ich gerade fragen. Genau. Also ganz genau aufschreiben. Hast du einen Tipp? Gibt es da Hilfsmittel wie Apps oder Vorlagen für eine Zeiterfassung? [00:08:06] Speaker B: Ja, es gibt auf unserer Homepage einen AK Zeitspeicher, den kann man benutzen oder im Ernstfall, ehrlich gesagt, auf einen leeren Zettel einfach nur 1. September zum Beispiel, 8 Uhr begonnen, um 17 Uhr 30 aufgehört. [00:08:20] Speaker A: Das Wichtigste ist, dass es mal festgehalten wird. [00:08:22] Speaker B: Genauso ist es ja. [00:08:24] Speaker A: Wir haben vorhin über Verfallsfristen gesprochen und jetzt auch darüber, dass wir alles notieren sollen, alles aufschreiben sollen. Wann tritt denn nun so ein Verfall ein? Auf was muss ich da achten? [00:08:35] Speaker B: Also der Verfall ist Kollektivvertrag geregelt und sollte es nicht im Kollektivvertrag drin sein, dann sollte man auf jeden Fall in seinen Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag reinschauen. Bei den Überstundenpauschalen und All In ist normalerweise üblicherweise ein Durchrechnungszeitraum bestimmt. Das kann auch wieder im Dienstvertrag sein, im Kollektivvertrag drin sein und da tritt dann der Verfahren erst am Ende des Durchrechnungszeitraumes ein. Das heißt, bei diesen Überstundenpauschalen schaut man sich eigentlich zum Beispiel auf ein Jahr gesehen Durchrechnung, Ergeben sich am Ende des Durchrechnungszeitraums dann überhaupt noch Überstunden? Weil es können natürlich Monate sein, wo man Überstunden leistet, andere Monate, wo keine geleistet werden und dann wird eben der Durchrechnungszeitraum durchgeprüft. Und wenn am Ende des Durchrechnungszeitraums dann noch Überstunden sind, dann tritt erst der Verfall ein. Aber wie gesagt, bei solchen Dingen, wenn die Dienstnehmer tatsächlich es auch gar nicht wissen, ja, wann Verfall eintritt, wir haben ja auch einen telefonischen Pooldienst. Also am besten sich wirklich so schnell wie möglich bei der Arbeiterkammer melden, einfach sein Problem schildern und mein Arbeitgeber zahlt mir zum Beispiel seit zwei Monaten meine Überstunden nicht aus. Wie schaut's aus? Und die Referenten prüfen das dann eh. Also es ist eh so, dass dann immer wieder nachgefragt Haben Sie eine Überstundenpauschale vereinbart? Ist ein All In vereinbart? Haben Sie Schriftlich etwas festgehalten bezüglich des Verfalles man schaut in den Kollektivvertrag hinein und dann wird eben gesagt sie müssen jetzt schnell was machen oder sie haben. [00:09:59] Speaker A: Noch Zeit wie du sagst lieber im Zweifel gleich mal nachfragen bevor es dann zu spät ist Überstunden sind eben mehr als nur länger bleiben sie bringen eben auch rechte Geld oder Zeit einur danke für den tollen und klaren Überblick Ja liebe Zuhörerinnen und Zuhörer wenn Sie noch mehr Informationen dazu möchten dann Schauen Sie auf noe.arbeiterkammer.at Arbeitszeit oder rufen Sie eben bei den Expertinnen und experten der acker niederösterreich an die hotline des arbeits und sozialrechts ist von montag bis freitag zwischen 8 und 16 uhr unter der nummer erreichbar und nochmal zur den ak zeitspeicher finden sie ebenso auf unserer Website Danke Aino fürs Zeitnehmen gerne.

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