Karenz & Schwangerschaft: Achtung, werdende Eltern!

December 09, 2025 00:19:49
Karenz & Schwangerschaft: Achtung, werdende Eltern!
Wie war das...? Der kurze Erklär-Podcast
Karenz & Schwangerschaft: Achtung, werdende Eltern!

Dec 09 2025 | 00:19:49

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Arbeiterkammer Niederösterreich

Show Notes

In dieser Episode sprechen wir mit der AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag. Rita Springer-Elias darüber, wann Sie eine Schwangerschaft im Job melden müssen, ab wann der Mutterschutz greift und welche Rechte Sie haben. Wir klären die häufigsten Fragen zu Mutterschutz, Papamonat und Karenz. 

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Episode Transcript

[00:00:04] Speaker A: Wie war das, der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer. [00:00:10] Speaker A: Willkommen zu unserer neuen Podcast Folge. Heute dreht sich alles ums Kinderkriegen. Wir sprechen nämlich über Elternschaft und Arbeitsrecht. Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn ich schwanger bin? Welche Arbeiten darf ich während der Schwangerschaft noch erledigen? Und wie funktionieren Karenz und Papamonat? Und welche finanziellen Unterstützungen stehen mir bzw. Uns als Familie zu? Heute im Podcast Studio zu Gast ist Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Mag. Rita Springer Elias. Hallo Rita. Hallo, danke, dass du da bist. Du erklärst uns ja heute, welche Rechte Schwangere und Eltern wirklich haben. Das Thema betrifft alle, die ein Kind erwarten, die eins planen oder einfach schon vorbereitet sein möchten. Wir sprechen jetzt natürlich über den Fall, dass es schon so weit ist. Also eine Arbeitnehmerin erwartet ein Kind. Wann muss sie dann ihre Schwangerschaft in der Firma melden? Muss sie das sofort tun? [00:01:06] Speaker B: Da ist es zunächst sinnvoll zu unterscheiden, ob die Arbeitnehmerin in ihrer Arbeit einer Gefahr für ihre Gesundheit ausgesetzt ist oder auch die Gesundheit des Kindes gefährdet wäre. Wenn das der Fall ist, dann sollte sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft so bald wie möglich bekanntgeben. [00:01:22] Speaker A: Hast du da ein paar Beispiele? [00:01:24] Speaker B: Naja, kann zum Beispiel im Pflegebereich sehr oft der Fall sein, dass man eben regelmäßig schwer heben muss oder auch in der Kinderbetreuung, also Kleinkindbetreuung. Da gibt es ja auch Krankheiten, die gefährlich sein können, oder wenn man zum. [00:01:43] Speaker A: Beispiel mit chemischen Mitteln zu tun hat. [00:01:46] Speaker B: Richtig? Richtig. Und es ist eben so, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsinspektorat zu informieren, dass er eine schwangere Arbeitnehmerin beschäftigt und er muss eben schauen, dass die Arbeitnehmerin möglichst keinen Gefahren ausgesetzt ist. [00:02:04] Speaker B: Kann der Arbeitgeber der Schwangeren keine geeignete Beschäftigung zuweisen, dann kann es zum Fall kommen, dass er sie freistellen muss und ihr sogar das Entgelt in dieser Zeit weiter zahlen müsste. [00:02:20] Speaker A: Auf was bezieht sich das Entgelt? [00:02:23] Speaker B: Das ist also ein durchschnittliches Entgelt der letzten 13 Wochen. [00:02:28] Speaker A: Und wenn der Arbeitsplatz eben nicht gesundheitsgefährdend ist, muss ich dann als Schwangere das sofort melden? Oder anders Was passiert, wenn ich es zu spät melde? [00:02:39] Speaker B: Also wenn der Arbeitsplatz ungefährlich ist, dann ist es eine Obliegenheit der Schwangeren, ihre Schwangerschaft zu melden. Also sie sollte sie an sich schon melden, aber wenn sie es nicht tut, gibt es in der Regel keine Nachteile. Viele Frauen warten auch gerne so drei bis vier Monate der Schwangerschaft ab, bevor sie dann die Schwangerschaft melden. Man sich sicher ist, das ist an sich zulässig, sofern der Arbeitsplatz ungefährlich ist. Allerdings spätestens zwölf Wochen vor der Geburt sollte der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin spätestens informiert werden, wann der Mutterschutz beginnt. [00:03:17] Speaker A: Was bedeutet denn konkret Mutterschutz? [00:03:21] Speaker B: Also der Gesetzgeber ist der Meinung, und da hat er wohl recht, dass Mütter geschützt werden sollen, speziell wenn es dann nahe dem Geburtstermin kommt. Also wenn der Geburtsterminat, dann sind es acht Wochen vor der Geburt und auch acht Wochen ab der Geburt, wo die Dienstnehmerin nicht mehr arbeiten sollte. Das nennt sich das sogenannte absolute Beschäftigungsverbot. Das wird meistens in der gynäkologischen Untersuchung festgestellt, wann der Geburtstermin ist und auch dementsprechend der Beginn der Schutzfrist ausgerichtet. [00:04:01] Speaker A: Das heißt, der Gynäkologe oder die Gynäkologin muss dann eine Bestätigung schreiben, ab wann dieser Mutterschutz gilt. [00:04:07] Speaker B: Genau, richtig. [00:04:09] Speaker A: Jetzt hast du absolutes Beschäftigungsverbot erwähnt. Es gibt ja auch das individuelle Beschäftigungsverbot. Also nochmal, du hast ja vorher davon gesprochen, dass eine Arbeitnehmerin, die schwanger ist, freigestellt werden muss, wenn es keine Beschäftigung gibt, die gesundheits ungefährlich ist. Aber das individuelle Beschäftigungsverbot, das ist ja jetzt wieder was ganz was anderes. Kannst du uns das bitte erklären? [00:04:32] Speaker B: Richtig, danke, dass du auch auf diese Unterscheidung hinweist. Das ist auch ganz wichtig. Das sind zwei verschiedene Themen. Das eine ist der Arbeitsplatz an sich, der gefährlich ist und wo man sozusagen schauen muss, da wäre jede Dienstnehmerin betroffen. Und der andere Fall ist eine Dienstnehmerin ist schwanger und hat halt eine Risikoschwangerschaft, sind irgendwelche Diagnosen verwirklicht, möglicherweise eine Gefahr für das Kind oder für sie mit sich bringen? Da muss die natürlich individuell geschützt werden. Und das wäre dann das individuelle Beschäftigungsverbot, das eben dann auch wiederum der Frauenarzt bestätigen kann. [00:05:14] Speaker A: Okay, danke für die Erklärung. Und jetzt zum Thema Geld. Gibt es finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes und wie heißt das? [00:05:23] Speaker B: Ja, das nennt sich das Wochengeld. Das wird meist von der österreichischen Gesundheitskasse oder auch von einem anderen zuständigen Sozialversicherungsträger ausbezahlt? [00:05:33] Speaker A: Muss ich das selber beantragen oder kommt das automatisch? [00:05:37] Speaker B: Das ist an sich schon auch Aufgabe der Mutter, sich darum zu kümmern, dass das gemeldet wird. Wobei der Arbeitgeber stellt die sogenannte Arbeits und Entgeltbestätigung aus, wo er eben die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld bekannt gibt und auf dieser Basis wird dann eben das Wochengeld von der ÖGK ausgerechnet. [00:06:03] Speaker A: Okay, also das heißt, schwangere Arbeitnehmerinnen können sich praktisch darauf verlassen, dass es automatisch läuft. [00:06:10] Speaker B: Ja, aber es ist immer ratsam, das auch zu kontrollieren. [00:06:15] Speaker A: Kann eine werdende Mutter auch ihren Job verlieren? [00:06:19] Speaker B: Also grundsätzlich ist zu sagen, eine schwangere Arbeitnehmerin. [00:06:24] Speaker B: Die in einem unbefristeten Dienstverhältnis steht bzw. Ein Lehrling, ein weiblicher Lehrling darf grundsätzlich weder gekündigt noch entlassen werden. [00:06:33] Speaker A: Und was kann nun eine Frau tun, wenn sie glaubt, dass sie wegen der Schwangerschaft gekündigt wird? [00:06:39] Speaker B: Ja, da muss man mehrere Fälle unterscheiden. Also es gibt den Fall, wo sie die Schwangerschaft gemeldet hat und dann kommt eine Kündigung. Da würde ich empfehlen, dass er sich sowieso sofort an die Experten in der AK wendet. Können wir dann schauen, welcher Schritt in diesem Fall am vernünftigsten ist, Aber grundsätzlich ist sie ja geschützt. Oder es gibt den Fall, dass sie, dass sie noch nicht gesagt hat, dass sie schwanger ist und dass sie es vielleicht auch selber nicht weiß. Dann gibt es Möglichkeiten, dass sobald sie von der Schwangerschaft erfährt, diese Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Da kann man mit Glück und hoffentlich diese Kündigung noch unwirksam machen und abwenden. [00:07:26] Speaker B: Es gibt auch noch andere Fälle, und zwar, das haben wir schon oft in der Beratung, dass Menschen zum Beispiel im Probemonat sind. [00:07:36] Speaker B: Und so ehrlich sind, dass sie im Probemonat bekannt geben, dass sie schwanger sind. Meistens wird das Probemonat dann nicht verlängert, leider. Da ist natürlich zu überlegen, wartet man es ab Oder wenn man gut nachweisen kann, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Meldung der Schwangerschaft erfolgt ist, das ist leider oft ein Beweisproblem. Dann kann man auch noch. [00:07:59] Speaker B: Vielleicht erreichen, dass die Auflösung im Probemonat rückgängig gemacht wird. Und dann gibt es noch einen anderen Fall, den wir sehr häufig haben. Das sind Befristete Dienstverhältnisse. Also eine Dienstnehmerin fängt an, hat vielleicht zuerst auch mal ein Probemonat, aber eine Befristung von 3 Monaten. [00:08:19] Speaker B: Und will dann auch ganz ehrlich fair spielen sozusagen mit dem Arbeitgeber und gibt dann eben bekannt, dass sie schwanger ist. Und da ist es dann oft interessant, wenn man nachweisen kann, dass der Arbeitgeber vorhatte, sie zu beschäftigen, auch über die Befristung hinaus, dann hat man vielleicht ganz gute Karten, dass man sagen ja, das ist jetzt diskriminierend, weil in dem Moment, wo er erfahren hat, dass die Dienstnehmerin schwanger ist, da löst er plötzlich das Dienstverhältnis auf. Also da kann man dann mit Diskriminierung argumentieren. [00:08:50] Speaker A: Danke für den guten Überblick zur Kündigung während der Schwangerschaft. Falls Sie da Fragen, Probleme haben und Rat suchen, können Sie sich natürlich auch gerne unter der Hotline. [00:09:04] Speaker A: Melden. Die Nummer gebe ich am Schluss noch mal durch. Und jetzt reden wir mal kurz über die Väter. Es gibt da den Papamonat. Was ist denn das genau? [00:09:13] Speaker B: Also der Papamonat ist eine Möglichkeit für den Vater, relativ bald nach der Geburt seines Kindes einmal einen Monat mit der Familie zu verbringen sozusagen. Da soll die Familie einfach Zeit miteinander haben. [00:09:31] Speaker B: Und da ist es einfach nur wichtig zu wissen, ab dem Zeitpunkt, wo die Geburt bekannt ist, müsste er allerspätestens drei Monate davor mit dem Arbeitgeber reden, dass er diesen Papamonat gern nehmen möchte. Besser ist, er tut es etwas früher, er hat dann sogar einen Kündigungsschutz. Also ab dem Zeitpunkt er den Papamonat meldet, hat er einen Kündigungsschutz bzw. Der Kündigungsschutz würde maximal vier Monate vor dem Geburtstermin beginnen. Wenn dann das Kind da ist, hat er wieder eine Frist. Das ist dann eine Woche, also innerhalb der Geburt, also wenn die Geburt erfolgt ist, innerhalb von einer Woche muss er melden. [00:10:15] Speaker B: Wann er genau in den Papamonat geht. Und den Papamonat kann er innerhalb der Zeit des Wochenschutzes seiner Partnerin nehmen. Nehmen bekommt er da Geld? Ja, da muss man eben auch unterscheiden. Der Papamonat ist das, was man mit dem Arbeitgeber vereinbart und das Geld, das man da beziehen kann in dieser Zeit, nennt sich Familienzeitbonus. Der Familienzeitbonus ist dann wieder an eigene Bedingungen geknüpft. Wichtig ist der gemeinsame Haushalt mit dem Kind, natürlich dann eine ganz klare Angabe, wie lange man zu Hause ist. [00:10:52] Speaker B: Und es ist auch noch ein Kriterium, das leider oft vergessen Der Vater muss 182 Tage erwerbstätig gewesen sein vor der Geburt, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Mittlerweile sind es ungefähr 54 Euro am Tag. [00:11:10] Speaker A: Jetzt hast du schon die Frist genannt für den Papamonat bis zu einer Woche nach der Geburt. Sprechen wir jetzt kurz über all die Meldungen, die direkt nach der Geburt erledigt werden müssen. Was muss ich da meinem Arbeitgeber melden? [00:11:24] Speaker B: Also das Erste, was man melden soll und kann, ist natürlich der Geburtstag des Kindes, also den Geburtstermin und auch die Dauer des Wochenschutzes. Die ergibt sich nämlich auch erst aus der Art der Geburt. Der Wochenschutz kann zum Beispiel länger sein, wenn es ein Kaiserschnitt war, dann ist der Wochenschutz 12 Wochen. Wenn das Kind früher gekommen ist, wird dann den Wochenschutz noch die Zeit angehängt, die das Kind früher auf die Welt gekommen ist. Das Maximum, dass man aber Wochenschutz haben kann oder dass die Frau Wochenschutz haben kann, sind 16 Wochen. [00:11:57] Speaker A: Ab der Geburt muss ich sagen, wie lange ich nach der Geburt dann noch zu Hause bleibe. Also ich beziehe mich jetzt auf die Karenz, die dann noch erfolgt. Was bedeutet Karenz und ab wann können Mütter oder Eltern in Karenz gehen? Es gibt ja auch die Väterkarenz. [00:12:15] Speaker B: Erstens ist mal ganz wichtig zu sagen, wenn die Mutter beispielsweise im Wochenschutz ist, hat sie da auch noch ein bisschen Zeit zu schauen, wie sich das alles einspielt. [00:12:26] Speaker B: Und dann einfach zu überlegen, wie ist es am besten zu organisieren. Es kommt natürlich immer auf die Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch an und wie bald man einfach an den Arbeitsplatz zurück möchte. [00:12:40] Speaker B: Da gibt es natürlich unterschiedliche Fristen. Also der Elternteil, der sofort nach dem Wochenschutz der Mutter in Karenz gehen möchte, muss das schon im Laufe des Wochenschutzes melden. Der Elternteil, der dann irgendwann später in Karenz geht, der hat sozusagen, der sollte es eigentlich drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt melden. Wenn man es vier Monate vorher macht, hat man da schon den Kündigungsschutz. [00:13:09] Speaker A: Können Mutter und Vater gleichzeitig in Karenz sein? [00:13:12] Speaker B: Da ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich nein. Es gibt nur die Möglichkeit, ein einziges Monat parallel in Karenz zu sein. Und zwar das ist der Übergabemonat. Also wenn beispielsweise die Mutter fünf Monate in Karenz ist. [00:13:30] Speaker B: Könnte zum Beispiel der Vater auch in diesem fünften Monat beginnen mit seiner Karenz. Dann würden sie sich überschneiden. Das wäre dann der sogenannte Übergabemonat. Und er müsste aber mindestens. [00:13:42] Speaker B: Zwei Monate in Karenz sein, damit es als Karenz gilt und dann könnte er später wieder die Karenz der Gattin oder der Partnerin übergeben. Es gibt nur die Möglichkeit, sich zweimal. [00:13:54] Speaker A: Abzuwechseln und in der Karenz gilt der Kündigungsschutz natürlich. Wie lange darf man denn in Karenz bleiben? [00:14:04] Speaker B: Also an sich ist es so, dass wenn zum Beispiel nur ein Elternteil in Karenz gehen kann, was auch oft der Fall ist, oder in Karenz gehen möchte, dann ist es mittlerweile nur noch bis zum 22. Lebensmonat des Kindes. Möglich. Wenn allerdings auch der andere Elternteil in Karenz geht, dann ist es möglich, dass Man bis zum 24. Lebensmonat in Karenz. Bleibt. Achtung, hat man vielleicht ein überschneidendes Monat genommen, dann ginge es dann nur bis zum 23. Lebensmonat. [00:14:35] Speaker A: Also ganz viel individuelle Situationen, die du uns da aufzählst und erklärst. Das heißt unbedingt bei der Arbeiterkammer anrufen und sich da auch informieren, wenn man sich nicht selber gut durchsieht, was man am besten tut. [00:14:49] Speaker B: Genau, es gibt immer Spezialfälle, es gibt immer Ausnahmen. Es ist immer sehr wichtig, da am Laufenden zu sein. Zum Beispiel für Alleinerziehende gilt diese Regelung nicht. Also wenn eine Frau nachweisen kann, dass es keinen Vater gibt, der da irgendwie sich beteiligt, dann darf sie natürlich bis zum 24. Lebensmonat in Karenz. Bleiben. [00:15:11] Speaker A: Danke, Rita. Eine Abschlussfrage habe ich. Was müssen denn Eltern beachten, wenn sie nach der Karenz zurück in den Job kommen? [00:15:21] Speaker B: Ja, also unsere Empfehlung ist immer, wenn es geht, ist es ganz gut, auch in der Karenz in Kontakt mit dem Arbeitgeber zu bleiben. Es ist übrigens auch möglich, wenn man mit dem Arbeitgeber spricht, dass man geringfügig daneben arbeitet, wenn man es zeitlich irgendwie unterbringen kann. Das wäre dann aber wie ein zweites Dienstverhältnis. Das Hauptdienstverhältnis wäre karenziert, aber diese Beschäftigung daneben zum Beispiel die geringfügige Beschäftigung würde meistens geführt werden wie ein zweites Dienstverhältnis. [00:15:50] Speaker A: Und haben die Eltern oder auch die Mutter oder der Vater dann ein Recht auf Elternteilzeit? [00:15:57] Speaker B: Grundsätzlich ja. Also das Allerwichtigste ist einmal zu wissen, dass es eine Frist gibt, in der man das beantragen muss oder ankündigen muss. Und zwar sind das auch wieder diese drei Monate vor dem gewünschten Antritt muss das angekündigt werden, wenn man es vier Monate vor dem gewünschten Antritt macht, dann besteht da schon ein Kündigungsschutz. Das könnte für einen Vater zum Beispiel interessant sein. [00:16:20] Speaker B: Dass er da einfach schon rechtzeitig meldet, er möchte in Elternteilzeit gehen. In Elternteilzeit können übrigens beide Elternteile gehen parallel. [00:16:31] Speaker B: Im Gegensatz zur Karenz, wo wir ja schon gesagt haben, da geht nur das Übergabemonat, ist es bei der Elternteilzeit möglich, dass beide Eltern parallel für das gleiche Kind sozusagen in Elternteilzeit sind. [00:16:43] Speaker A: Und hat dann jeder ein Recht auf Elternteilzeit? [00:16:46] Speaker B: Da muss man auch unterscheiden. Es gibt sozusagen ein starkes Recht auf Elternteilzeit. Das hat man aber nur, wenn man insgesamt drei Jahre in diesem Betrieb beschäftigt war, wobei hier auch die Zeiten des Wochenschutzes und der Karenz mitzuzählen sind. [00:17:06] Speaker B: Das ist das eine, also diese drei Jahre. Und das andere ist, es müssen über 20 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Betrieb beschäftigt sein. Da kann es oft Abgrenzungsfragen geben, ob man sozusagen dieses starke Recht auf Elternteilzeit hat. Es gibt aber nicht nur dieses Recht, sondern es gibt auch ein etwas abgeschwächtes Recht auf Elternteilzeit. Und zwar ist es das Recht, die Elternteilzeit zu vereinbaren. Also Wenn man weder drei Jahre dort beschäftigt war, noch über 20 Arbeitnehmerinnen in diesem Betrieb beschäftigt sind, kann man trotzdem beantragen die Elternteilzeit. Da haben wir eigene Formulare auf unserer Seite, weil das ist sozusagen ein bisschen anders formuliert. Es ist anders zu formulieren, ob ich einen starken Anspruch habe und sage, ich mache das bitte, akzeptiert die Zeiten, wie ich arbeiten komme oder ich habe diesen starken Anspruch nicht, kann ich aber trotzdem sagen, ja, ich würde das gern vereinbaren. Und da bitte ich auch sozusagen alle Zuhörer und Zuhörerinnen an uns zu denken. Falls es nicht zu einer Vereinbarung kommt oder der Arbeitgeber da Schwierigkeiten macht, kann man vielleicht auch eine Lösung finden. [00:18:15] Speaker A: Danke, dass du dein Fachwissen mit uns teilst. Rita, hast du jetzt am Ende dieser Episode noch einen abschließenden Tipp für uns? [00:18:23] Speaker B: Ja, natürlich. Immer möglichst im Vorfeld an Eventualitäten denken. Also in diesem Fall, gerade im Fall Elternschaft, ist es sehr sinnvoll, vorher zu überlegen, was tue ich, was beantrage ich. Wir werden ja dann auch noch über das Kinderbetreuungsgeld sprechen in der nächsten Episode. Ja, da ist es ganz besonders wichtig zu wissen, worauf es ankommt. [00:18:50] Speaker A: Danke dir, du und deine Kolleginnen und Kollegen. Ihr helft Eltern und werdenden Eltern ihre Rechte in der Schwangerschaft, beim Mutterschutz, Papamonat und Karenz zu verstehen und auch zu vertreten. All die rechtlichen Regelungen, die sind ja oft sehr kompliziert, wie wir gerade gehört haben, und eben auch sehr individuell anzuwenden. Und wer da Rat sucht, kann sich gerne telefonisch melden unter der Hotline. [00:19:17] Speaker A: Und ihr seid erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr. Und wer möchte, kann auch nachlesen unter noe arbeiterkammer at familie. Da sind alle Informationen gut zusammengefasst. In der nächsten Episode, wie du es schon angesprochen hast, Rita, sprechen wir über ein Thema, das ganz viele fragen, das Kinderbetreuungsgeld. Ich freue mich, wenn du dann wieder hier bist und danke fürs Zeitnehmen. [00:19:42] Speaker B: Gerne.

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