Episode Transcript
[00:00:04] Speaker A: Wie war das? Der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer.
Holen sie sich Ihre zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück. Sobald Ihr Dienstgeber den Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermittelt hat, können sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Das geht am einfachsten über finanzonline at, aber natürlich auch in Papierform bei ihrem Wohnsitzfinanzamt, dort wo sie leben. Damit sie einen Überblick erhalten, auf was sie beim Steuerausgleich 2024 achten müssen und was sie aber auch jetzt schon bei ihren Ausgaben und Aufzeichnungen für 2025 mitdenken sollten, haben wir hier Marion Göll vor dem Mikro, Fachberaterin in Lohnsteuerangelegenheiten in der AK Niederösterreich. Hallo Marion, danke, dass du schon zum zweiten Mal nach 2023, glaube ich, dieses Thema mit uns besprichst.
[00:00:55] Speaker B: Hallo.
[00:00:56] Speaker A: Hallo.
Es geht heute natürlich um die grundsätzlichen Fragen für den Steuerausgleich, aber auch im Besonderen, weil wir ja leider 2024 im Herbst so viele Unwetter hatten, um Katastrophenschäden, also um die Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen. Darauf gehen wir dann im Schlussteil ein, aber zunächst sprechen wir mal über das Veranlagungsjahr 2024 und ganz grundsätzlich, wie lange hätte ich denn Zeit, meine Veranlagung für das Vorjahr zu machen?
[00:01:29] Speaker B: Also grundsätzlich hat man eben fünf Jahre Zeit, das heißt, du hast bis zum ein und dreiigster Dez. 2029 Zeit, den Steuerausgleich 2024 zu machen. Das heißt auch, dass wir 2025 noch das Steuerausgleichsjahr 2020 durchführen können.
[00:01:48] Speaker A: Also ich kann es auch rückwirkend machen, natürlich.
Müssen alle Arbeitnehmerinnen eine Veranlagung machen?
[00:01:55] Speaker B: Nein, müssen sie nicht, aber es gibt gewisse Gründe, die eine Pflichtveranlagung sind, die dann bis zum dreiigster September gemacht werden muss.
[00:02:05] Speaker A: Bis dreiigster September des Jahres, also des Folgejahres.
Auch wenn die Arbeitnehmerveranlagung nicht für alle Pflicht ist, wem rätst du denn unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen?
[00:02:18] Speaker B: Also all jenen, die monatlich gar keine oder nur sehr, sehr wenig Lohnsteuer zahlen und somit Anspruch auf die sogenannte Negativsteuer haben, bei denen ist es sehr, sehr ratsam, sich das Geld zurückzuholen. Weiters rate ich es dann den Eltern bzw. Alleinverdienern und Alleinerziehern, weil es sehr, sehr viele Familienbegünstigungen gibt, die man sich da holen kann. Und zusätzlich dann noch all jenen, die Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen mit und wir halt geltend machen wollen. Und auch bei den Pensionisten, da lohnt sich das immer wieder.
[00:02:55] Speaker A: Okay, das war jetzt ganz schön viel, nur kurz, was ist denn die Negativsteuer?
[00:03:01] Speaker B: Die Negativsteuer heißt, dass es negativ ist fürs Finanzamt, weil ich keinen Cent an das Finanzamt zahle, aber von ihnen ein Geld zurückbekomme, also geleistete Sozialversicherungsbeiträge kriege ich.
[00:03:14] Speaker A: Da dann retour, den Sonderausgaben und so weiter. Kommen wir gleich noch eine wenn ich eine ANV, also eine Arbeitnehmerveranlagung, freiwillig abgebe und aber eine Nachforderung herauskommt, was kann ich dann tun? Muss ich die abschicken?
[00:03:31] Speaker B: Grundsätzlich ist ja die bin ich eine Pflichtveranlagung, ja oder nein? Wenn ich es bin, muss ich es.
[00:03:37] Speaker A: Abschicken bis dreiigster September.
[00:03:39] Speaker B: Genau, richtig. Wenn ich keine bin, bin ich nicht verpflichtet, die abzuschicken, auch wenn eine Nachforderung rauskommt. Wenn ich sie abgeschickt habe und es kommt eine Nachforderung raus, kann ich innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides dann eine Beschwerde einbringen. Und da unterstützen wir natürlich auch gerne.
[00:03:59] Speaker A: Und weil du ja vorhin gesagt hast, dass ich rückwirkend meine Veranlagungen machen kann. Jetzt mache ich die letzten fünf Jahre und nur beim Jahr 2023 kommt eine Nachzahlung raus.
Ich schicke alle anderen ab und 2023 nicht. Kann dann das Finanzamt heißt bitte mach 2023 auf?
[00:04:18] Speaker B: Nein, wenn es kein Grund ist für eine Pflichtveranlagung, dass du sie machen musst, musst du sie nicht abschicken.
[00:04:23] Speaker A: OK, es gibt ja auch diesen automatischen Steuerausgleich. Da brauche ich mich ja um nichts mehr zu kümmern, oder?
[00:04:32] Speaker B: Also grundsätzlich mögen wir den Begriff automatischen Steuerausgleich nicht, weil der würde bedeuten, dass es alles erledigt ist. Es ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, die das Finanzamt seit einigen Jahren durchführen kann. Das Finanzamt weiß von uns die Lohnzettel, sie wissen die gemeldeten Spenden und die Kirchenbeiträge. Und aufgrund dessen können sie okay, du kriegst eine Gutschrift oder nicht. Aber sollte ich dann noch Abschreibpositionen haben, wie z.b. eine Pendlerpauschale, den Alleinverdiener, Betriebsratsumlage, Krankheitskosten oder jetzt dann auch die Katastrophenschäden, dann muss ich oder wäre es sehr ratsam, den Steuerausgleich durchzuführen und mir so dann das zusätzliche Geld zu holen.
[00:05:22] Speaker A: Die sind natürlich kein Pflichtveranlagungsgrund, die Punkte, die du genannt hast. Aber natürlich, man kann sich davon Steuer zurückholen und das Finanzamt weiß ja nicht, wie viel ich da ausgegeben habe, denn Kirchensteuer wird ja gemeldet.
[00:05:34] Speaker B: Genau, die Kirchen und die Spenden werden gemeldet. Alles andere sollte ich dann dem Finanzamt mitteilen und somit eine Steuerbegünstigung dafür kriegen.
[00:05:43] Speaker A: Und jetzt ganz kurz wegen der Familien gefragt. Also es gibt den Alleinverdiener Absetzbetrag und den alleinerzieher Absetzbetrag, den Familienbonus Plus und auch den Mehrkindzuschlag. Das muss ich alles extra angeben, sofern ich das nicht schon beim Dienstgeber gemeldet habe, oder?
[00:06:00] Speaker B: Ganz richtig, den Alleinverdiener, Alleinerzieher und den Familienbonus Plus kann ich schon über den laufenden Lohn bekommen, muss ihn aber beim Steuerausgleich dann noch einmal beantragen, weil ich ihn sonst zurückzahle. Also es würde sonst zu einer Nachforderung kommen, wenn ich ihn beim Steuerausgleich nicht noch einmal beantrage.
[00:06:19] Speaker A: Also den Mehrkindzuschlag muss ich aber extra dann im Nachhinein beantragen?
[00:06:23] Speaker B: Den Mehrkindzuschlag gibt es extra, das ist für das dritte Kind. Also wenn Familien mehr als drei Kinder haben, kriegen sie für das dritte, vierte, fünfte Kind zusätzlich noch ein bisschen ein Geld dazu.
[00:06:34] Speaker A: Und auch wenn ich Alimente zahlen würde, das ist dann der Unterhaltsabsatzbetrag, ist er auch im Nachhinein zu beantragen, den kriege.
[00:06:40] Speaker B: Ich auch über den Steuerausgleich.
[00:06:42] Speaker A: Ist der Märkinzuschlag der Kindermehrbetrag, ist das dasselbe?
[00:06:47] Speaker B: Nein, das sind zwei verschiedene Sachen. Der Märkin Zuschlag ist eben das Geld für das dritte, vierte, fünfte Kind, also quasi ein Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe, so kann man den verstehen. Und der Kindermehrbetrag ist ein quasi Familienbonus plus für Geringverdiener.
[00:07:07] Speaker A: Dann kommen wir jetzt zu den Ausgaben. Bitte geh ganz kurz auf die Sonderausgaben ein und worauf dabei für das Vorjahr zu achten ist.
[00:07:14] Speaker B: Also beim Kirchenbeitrag kann man ab dem Jahr 2024 pro Person bis zu €600 berücksichtigen. Bei den Spenden, die automatisch von der Spendenorganisation gemeldet werden, ist wichtig, dass der vor und Zunahme und das Geburtsdatum beim Spenden bekannt gegeben wird. Die Kredite und die Versicherungen sind leider nicht mehr absetzbar.
[00:07:37] Speaker A: Das war noch vor einigen Jahren Jahren der Fall. Wie ist denn das beim Kirchenbeitrag? Früher konnte man doch auch vom Partner oder der Partnerin den Beitrag bei sich reinnehmen, wenn man davon mehr Steuer zurückbekommen würde.
[00:07:49] Speaker B: Ist das noch immer so? Die Möglichkeit gibt es weiterhin, allerdings halt maximal €600, vorher waren es €400 und jetzt eben €600.
[00:07:58] Speaker A: Okay, dann gehen wir weiter zu den Werbungskosten. Das ist wieder eine ganz andere Sparte. Bitte erklär uns da kurz, um was es sich da handelt.
[00:08:06] Speaker B: Also Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit meiner Dienstgeber sind. Also darunter würde z.B. ausgaben im Homeoffice fallen oder wenn ich eine Ausbildung mache oder die Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale oder auch der Gewerkschaftsbeitrag.
[00:08:25] Speaker A: Was ist, wenn meine Kinder studieren, zählt das dann und mein Büro benutzen quasi?
[00:08:31] Speaker B: Also Ausbildungskosten für Kinder sind leider nicht bei den Eltern als Werbungskosten berücksichtigbar, weil man kann Werbungskosten so verstehen, als würden die an einer Person kleben, die sie verursacht.
[00:08:44] Speaker A: Und jetzt kommen wir zum Teil, den wir vorhin schon angesprochen haben, eingangs zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählen, glaube ich, auch jetzt die Ausgaben für die Kinder, die eben weiter weg studieren z.B. da erzählst du uns gleich sicher noch was. Aber eben auch Krankheitskosten und Katastrophenschäden. Bitte gib uns zu diesen vielen verschiedenen außergewöhnlichen Belastungen kurz einen Überblick.
[00:09:10] Speaker B: Also bei der auswärtigen Berufsausbildung ist es abhängig davon, wie weit das Kind von zu Hause weg diese Ausbildung macht. Der Klassiker ist, wenn sich das Kind in einer Lehre befindet und da in der Berufsschule im Internat ist, da gibt es gewisse Entfernungen, dass ich diesen Freibetrag dann kriege.
Weitere Freibeträge wären dann auch außergewöhnliche Belastungen mit und ohne Selbstbehalt. Der Unterschied ist hierbei eben dieser Selbstbehalt. Das heißt, ich muss eine gewisse Summe überspringen, steigen, dass sich das dann auswirken kann.
[00:09:48] Speaker A: Ist die gewisse Summe bei jedem gleich?
[00:09:50] Speaker B: Nein, leider nicht. Die ist abhängig davon, wie viel ich im Monat verdiene. Also wir sagen immer als Richtwert, es ist ein bisschen mehr als ein Bruttomonatsgehalt, den ich da übersteigen muss. Und alles darüber wirkt sich dann tatsächlich aus.
[00:10:06] Speaker A: Also eigentlich sehr hoch, muss man sagen, um diese Grenze überhaupt zu erreichen. Und erst die Kosten, die das übersteigen, diese Grenze, davon kriege ich dann was zurück?
[00:10:15] Speaker B: Genau, so ist es richtig.
[00:10:17] Speaker A: Marion, was wären denn so typische Krankheitskosten?
[00:10:21] Speaker B: Der Klassiker wären Apothekenrechnungen oder wenn ich eine private Therapie bezahlt habe oder auf Kur war und dann auch ein bisschen Kilometergeld dafür rechnen kann. Ich muss aber alle erhaltenen Kostenersätze, z.B. von der Krankenkasse oder der PVA oder einer privaten Versicherung dann abziehen. Und nur das, was mir dann wirklich am Ende an Kosten übrig bleibt, darf ich mit reinnehmen.
[00:10:48] Speaker A: Das sind also zwei Punkte, ganz wichtig. Erstens, ich kann den Steuerausgleich dann ja erst machen, wenn das alles abgeschlossen ist, wenn ich weiß, was ich von der Krankenkasse zurückbekommen habe oder auch von der privaten Versicherung. Und zweitens, das zahlt sich dann wahrscheinlich nur aus, wenn ich in einem Jahr besonders hohe Krankheitskosten habe. Also für Zahnspange oder sowas.
[00:11:08] Speaker B: Genau, in den meisten Fällen bleiben die Leute dann darunter, außer wenn eine größere Zahnkorrektur oder ein Stiftzahn, eine Krone oder mehrere Zähne eben gemacht werden. Dann ist es einfacher, den Selbstbehalt zu übersteigen.
[00:11:25] Speaker A: Ist es dann ratsam, dass man alles in einem Jahr wahrscheinlich zahlt oder wenn man es kann?
[00:11:29] Speaker B: Wenn man es finanziell kann, wäre es natürlich ratsam, weil ich es auf mehrere Jahre aufteile, habe ich dann jedes Jahr den Selbstbehalt zu übersteigen.
[00:11:38] Speaker A: Also kurz kommen hohe Krankheitskosten auf einen zu? Man weiß es schon. Dann wirklich überlegen, wann man was zahlt.
Danke dir. Wir sind jetzt schon ziemlich ins Detail gegangen. Wenn wir noch weiter alle Kosten und Absetzmöglichkeiten aufschlüsseln wollen, dann wäre das wahrscheinlich Stoff für eine eigene Episode. Wenn sie Ihre verschiedenen Absetzposten mal durchgehen wollen, dann schauen sie gerne auch auf unsere Website. Dort können sie alle möglichen Punkte noch gerne nachlesen und sie können sich natürlich auch gerne persönlich bei der Arbeiterkammer beraten lassen. In der heutigen Episode wollen wir nun, wie angekündigt, noch genauer auf die steuerliche Geltendmachung von Hochwasserschäden, von Katastrophenschäden eingehen. Was zählt denn alles zu Katastrophenschäden, Marion?
[00:12:26] Speaker B: Also da würden Sturmschäden darunter fallen oder auch Erdbebenschäden und Hagel und ganz aktuell eben vom Jahr 2024 im Herbst das Hochwasser und die Murenschäden.
[00:12:38] Speaker A: Welche Kosten sind da genau absetzbar?
[00:12:41] Speaker B: Es sind die Kosten für die Schadensbeseitigung, die Sanierung absetzbar, wenn etwas nicht mehr sanierbar war, dann auch die Ersatzbeschaffung und die Kreditrückzahlungen, wenn extra ein Kredit für die ganzen Sachen aufgenommen wurde.
[00:13:00] Speaker A: Worauf muss ich da genau achten? Ich nehme mal an, alle Rechnungen aufheben natürlich?
[00:13:05] Speaker B: Ja, es müssen alle Rechnungen aufgehoben werden. Am einfachsten ist, dass die Betroffenen eine Einnahmenausgabenrechnung machen, also eine Gegenüberstellung an Mitteln, die erhalten wurden. Sei es Spenden, finanzielle Unterstützungen von einem Betriebsrat, von einem Dienstgeber, die Katastrophenhilfe, Zuschüsse, Förderungen oder auch private Spenden müssen hier berücksichtigt werden. Und dann alle Ausgaben, die Rechnungen belegbar sind, gegenüberstellen. Und je nachdem, wie viel Ausgaben im Jahr waren, kann ich dann entweder noch was berücksichtigen beim Steuerausgleich oder wenn die Einnahmen, also die ganzen Förderungen und Subventionen höher waren, dann nehme ich das einfach mit ins nächste Jahr. Also es ist halt im Jahr 24 im September das Hochwasser gewesen. Das heißt, es haben sehr, sehr viele Betroffene dann das restliche Jahr zu tun gehabt, dass sie das Wasser und die Trockenlegung haben und erst im ER Jahr dann begonnen mit der Sanierung. Das heißt, für das er Jahr werden sehr, sehr viele Subventionen gewesen sein und relativ wenig ausgaben. Und im ER Jahr wird dann einfach der Rest der Subvention, die noch übrig ist, oder der Zuschüsse einfach mit der Einnahmenausgabenrechnung fortgeführt und der Rest, der halt dann noch übrig bleibt, abgeschrieben.
[00:14:39] Speaker A: Das klingt nach einem irrsinnigen Aufwand, wenn man eh schon so viel mit der Sanierung zu tun hat, aber es lohnt sich natürlich, dass man dann noch was steuerlich absetzt, wenn da was übrig bleibt.
Punkto Rechnungen aufheben. Muss ich eigentlich z.B. wenn im Keller eine Stereoanlage war, muss ich für diese auch noch meine Rechnung haben, auch wenn die schon ein paar Jahre alt ist?
[00:15:00] Speaker B: Nein, du schreibst nur die Ersatzbeschaffungen ab. Also alles was kaputt wurde, ist halt einfach kaputt. Und wenn du dir ein neues Gerät kaufst, diese Rechnungen nimmst du dann mit rein.
[00:15:13] Speaker A: Und wenn ich überprüft werde, ist es wahrscheinlich auch ratsam, dass ich Fotos habe, wie es ausgesehen hat, oder wird man diesen Tipp die Versicherung geben?
[00:15:23] Speaker B: Es wäre am ratsamsten, wenn die Leute zum Zeitpunkt eben, wo der Schaden war, Fotos gemacht haben. Das ist halt jetzt schwierig zum nachlegen bzw. Jetzt zum nachstellen, wie es damals ausgesehen hat.
[00:15:36] Speaker A: Ja, natürlich.
Was ist denn überhaupt nicht absetzbar?
[00:15:40] Speaker B: Überhaupt nicht absetzbar ist die Sanierung von Luxusgegenständen. Das heißt, wenn mein Pool kaputt wurde durch das Wasser oder meine Sauna überschwemmt wurde, das geht le nicht. Es ist auch nicht möglich, Reparaturen am Zweitwohnsitz abzusetzen. Und wenn mein Motorrad kaputt wurde? Auch das nicht. Und Wohnwagen und Wohnmobile ebenfalls nicht.
[00:16:05] Speaker A: Das heißt, wenn jemand einen Schrebergarten hat als Zweitwohnsitz, ist da nichts absetzbar?
[00:16:11] Speaker B: Nein, das einzige was absetzbar wäre am Zweitwohnsitz ist die Schadensbeseitigung. Das heißt das ganze Wasser, den Schlamm und alles wegbringen. Also das ja, aber dann wieder aufbauen und reparieren und sanieren nicht.
[00:16:29] Speaker A: Danke für die ausführlichen Infos zu den Katastrophenschäden. Zum Schluss bitte ich dich noch um einen Ausblick für das Jahr 2025. Was wird sich ab heuer ändern und vor allem was kann ich jetzt schon mitschreiben und mitdenken, damit mir der Steuerausgleich 2025, also nächstes Jahr, schnell und unkompliziert von der Hand geht?
[00:16:50] Speaker B: Also es hat sich einerseits das Kilometergeld erhöht, für den Pkw waren es ja jetzt lange €0,42, jetzt sind es €0,50. Ab diesem Jahr, wenn ich jemanden mitnehme, gab es ja immer €0,05 pro km, das sind jetzt €0,15. Und es hat sich auch das Wort Homeoffice zu dem Wort Telearbeit geändert. Warum?
Es sind einfach die Kriterien für meine Tätigkeit im Homeoffice, also an dem Ort, wo ich Homeoffice mache, erweitert worden. Das heißt, ich könnte jetzt auch z.B. von einem Kaffeehaus aus Homeoffice machen, Telearbeit leisten.
[00:17:31] Speaker A: Danke für diesen Ausblick und natürlich auch für den Überblick zum Steuerausgleichsjahr 2024. Und wer will, kann sich auch die Podcast Episode vom 24. Jänner 2023 anhören, denn hier hat uns Marion erklär, wie die Pendlerpauschale funktioniert und auch der Pendlerrechner.
Steuertipps können sie auch auf unserer Website nachlesen unter noe arbeiterkammer at steuer. Hier finden sie nicht nur relevante Themen, sie können sich auch für eine persönliche Beratung anmelden.
Hier gibt es z.B. auch die Broschüre Steuern sparen für jedes Veranlagungsjahr, weil sich ja auch jedes Jahr ein bisschen was ändert. Und natürlich sind die Kolleginnen und Kollegen der Lohnsteuerberatung auch telefonisch für sie erreichbar und zwar von Montag bis Freitag, Freitag von acht bis 13 Uhr unter der NR. Und unter der Durchwahl können sie sich auch telefonisch für einen Beratungstermin in einer Bezirksstelle nehmen.
Marion, danke für deine Zeit, Mühe und dein Engagement, uns den Wissen zum Thema Steuern zu vermitteln.
[00:18:39] Speaker B: Sehr gerne.