Pensionen: Ein aktueller Überblick

June 17, 2025 00:29:16
Pensionen: Ein aktueller Überblick
Wie war das...? Der kurze Erklär-Podcast
Pensionen: Ein aktueller Überblick

Jun 17 2025 | 00:29:16

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Arbeiterkammer Niederösterreich

Show Notes

Das ist neu 2025: Von Alterspension, über Korridorpension bis zu anrechenbaren Versicherungszeiten - AK-Experte Mag. Christian Tschank erklärt die aktuellen Pensionsregelungen.

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Episode Transcript

[00:00:04] Speaker A: Wie war das der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer? Willkommen zu unserer heutigen Episode. Wir sprechen über ein Thema, das früher oder später jeden oder jede die Pension. Wann kann man in Pension gehen und wie stellt man überhaupt den Antrag? Was zählt alles mit, z.B. wenn man Kinder bekommen hat, was ist die Schwerarbeitspension und darf man im Ruhestand eigentlich auch noch dazu verdienen? Und auch spannend ist, was passiert mit der Pension, wenn man im Ausland gearbeitet hat? Wenn wir jetzt diese Folge aufnehmen, haben wir Anfang Jun. 2025 und derzeit sorgt besonders die sogenannte Korridor Pension für viele Fragen und zumindest einige davon zu beantworten, sitzt mir gegenüber mag. Christian Czank, Experte im Referat Sozialrecht und Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Niederösterreich. Hallo Christian, danke, dass du dir heute Zeit nimmst. [00:00:57] Speaker B: Danke, sehr gerne, vielen Dank für die Einladung. [00:00:59] Speaker A: Versuch bitte gleich mal möglichst in einfachen Worten diese sogenannte Korridor Pension zu erklären, bitte. Was ist das eigentlich für ein Modell? [00:01:08] Speaker B: Wir haben grundsätzlich die Situation, dass wir als reguläres Pensionsantrittsalter 65 Jahre haben. Bei den Frauen ist es so, dass wir momentan noch ein niedrigeres Frauenpensionsantrittsalter haben. Hier kommt es zu einer schrittweisen Anhebung in den nächsten Jahren. Die Corridor Pension ist, wenn man so möchte, eine vorzeitige Alterspension. Man kann zwar auch nach dem 65. Lebensjahr in die Corridor Pension gehen, aber in der Praxis wird sie als vorzeitige Alterspension genutzt. Die Mindestvoraussetzungen nach aktueller Rechtslage sind die Vollendung des 62. Lebensjahres und ich muss mindestens 480 Versicherungsmonate erreicht haben, seit 40 Jahre lang versichert gewesen sein. Nachdem man früher in Pension geht, also vor dem regulären Pensionsantrittsalter, gibt es Pensionsabschläge. Das heißt, meine Pension ist dann nicht so hoch. Wenn ich jetzt drei Jahre vorher in Pension gehe, also mit 62 anstelle des 65. Lebensjahres, dann habe ich einen Pensionsabschlag von insgesamt 15,3 %, also 5,1 % pro Jahr. Für drei Jahre sind es dann 15,3. Und die Bundesregierung, der Gesetzgeber hat jetzt vor, weil er das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen möchte, dass es bei der Corridor Pension zu Verschärfungen kommt. Das heißt, die Mindestvoraussetzungen werden verschärft, man soll künftig dann nur mehr mit 63 Jahren in Pension gehen können in diese Corridor Pension und ich muss mindestens 504 Versicherungsmonate dann haben, statt wie viel nochmal? 480 ist die derzeitige Lage, also 40 Jahre, muss ich dann künftig 42 Versicherungsjahre haben. Das erfolgt allerdings schrittweise, nicht über Nacht, weil wenn ich jetzt vom Erwerbsleben in die Pension gehe, dann ist es ja doch eine Situation, die nicht über Nacht kommt. Man muss ja planen können für die Zukunft. Das ist ein massiver Einschnitt ja auch in das Leben, und das darf auch aufgrund des Vertrauensschutzes im Sozialrecht nicht über Nacht eingeführt. Schrittweise bedeutet, es gibt hier. Wir haben ja die Situation jetzt, dass der Nationalrat und der Bundesrat erst das sogenannte Budgetbegleitgesetz 2025 beschließt. Dort sind diese Regelungen zu finden. Das heißt, es gibt noch kein Bundesgesetzblatt, es wird aber vermutlich so beschlossen, wie wir es jetzt schon seit einiger Zeit wissen. Geplant ist es, dass die Anhebung schrittweise erfolgen soll, und zwar im Ausmaß von zwei Monaten pro Quartal. Vielleicht kann ich ein kurzes Beispiel bringen. Die Corridor Pension, vielleicht noch als Hinweis, gilt momentan oder ist momentan nur für Männer ein Thema, weil bei den Frauen ja das normale Pensionsantrittsalter erst steigt. Das heißt, für die Frauen wird erst vermutlich ab dem Geburtsjahrgang 1967 dann die Corridor Pension ein Thema sein. [00:04:10] Speaker A: Das heißt, für sie kommt es dann erst so ab 2028 in Betracht. [00:04:17] Speaker B: Wir haben dann die Situation, dass hier ja dann bereits 63 gilt. Das heißt, derzeit ist ja das Antrittsalter noch 62 Jahre. Eine Frau kann beispielsweise jetzt noch mit 61 oder 61,5 Jahren in den nächsten Monaten in die normale reguläre Alterspension gehen, also ohne Abschläge. Das heißt, die Korridorpension ist erst dann ein Thema, wenn dieses Antrittsalter höher ist als bei der regulären. Bis jetzt war es so, dass es quasi bei 62 1/2 ein Thema ist, aber in Zukunft, wenn das jetzt steigt auf 63, ist es so, dass es dann schlussendlich jetzt zu Änderungen kommt. Ich schaue ganz kurz in meiner Tabelle nach. Es gibt eine Tabelle, wo man hier auch schön nachsehen kann, weil man kann das kaum auswendig alles wissen, diese ganzen. [00:05:10] Speaker A: Und wir wollen sie auch genau wissen. [00:05:11] Speaker B: In dem Fall Kurzdatum. Aber wenn wir noch einmal zurückkommen zu dem Beispiel mit dem ein Mann, der vor dem erste Jänner 1964 geboren ist, da wird auch künftig mit 62 Jahren und mit diesen 480 Versicherungsmonaten in die Korridorpension gehen können. Habe ich jetzt einen Mann, der vielleicht zwei, drei Wochen später geboren ist, am 10. Jänner 1964, dann würde ich bereits die schrittweise Anhebung ist hier schon vorgesehen für diesen Mann. Der müsste dann beispielsweise der kann erst mit 62 Jahren und zwei Monaten dann in die Corridor Pension gehen. Also statt zwei und sech. 60 Jahren 62 Jahre und zwei Monate. Und statt den 480 Monaten benötigt er bereits 482 Monate. [00:05:55] Speaker A: Und das hast du mit der schrittweisen Anhebung gemeint, pro Quartal zwei Monate? [00:05:59] Speaker B: Richtig, also wir haben die Situation so, dass dann, wenn ich nach dem ein und dreiigster Mär. 1965 geboren bin, dann gilt generell 63 als das Alter, das ich erreicht haben muss, also von 62 schrittweise auf 63 wird das angehoben. Und bei den Monaten ist es so, wenn ich dann nach dem dreiigster Sep. 1965 geboren bin, dann gelten für all diese Menschen bereits 42 Versicherungsjahre. [00:06:31] Speaker A: Du hast ja jetzt selber auch in der Tabelle nachschauen müssen, also wer jetzt zuhört und sich noch nicht ganz auskennt, der kann natürlich, ich gebe am Schluss die Nr. Durch, bei unseren Expertinnen und Experten anrufen bzw. Sich auch auf unserer Website informieren unter noe arbeiterkammer at pension. Danke, dass du uns jetzt die Korridor Pension so detailgenau erklärt hast. Was gibt es denn noch für Modelle? [00:06:56] Speaker B: Also es gibt verschiedene Pensionsarten in unserem gesetzlichen Pensionssystem. Grundsätzlich haben wir die reguläre Alterspension oder normale Alterspension, wenn man so möchte, da habe ich vorhin ja schon gesagt, 65 Jahre ist hier das reguläre Pensionsantrit bezahlt haben, das ist bei den Männern der Fall, bei den Frauen kommt es zu einer schrittweisen Anhebung. Bis Ende 2023 konnten Frauen noch mit 60 Jahren in die normale Alterspension gehen, ohne Abschläge und das wird jetzt schrittweise angehoben in den nächsten Jahren. Das heißt, alle Frauen, die ab 1. Jul. 1968 geboren sind, damit ich es richtig rausbekomme, für die gilt ebenfalls als reguläres Pensionsantrittsalter das 65. Lebensjahr. Und diese Anhebung von 60 auf 65 Jahre, das wurde vor über dreiig Jahren in einem Bundesverfassungsgesetz beschlossen. Das heißt, hier gab es eine sehr, sehr lange Übergangszeit. So viel zum Thema, man muss im Sozialrecht auch auf den Vertrauensschutz achten bei der Korridorprävention. Bei der Anhebung geht es natürlich etwas rascher, sind aber nicht so massive Einschnitte jetzt wie beim regulären Pensionsantrittsalter bei den Frauen. Das ist der Idealfall, den auch der Gesetzgeber gerne so hätte. Es gibt aber weiterhin noch andere Möglichkeiten vorzeitig in Pension zu gehen. Wir haben auf der einen Seite die sogenannte vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer oder auch genannt Langzeitversichertenpension oder Hacklregelung. In diese Pension kann ich gehen, wenn ich mindestens das 62. Lebensjahr vollendet habe und ich benötige 540 Beitragsmonate, damit es einfacher ist. Vielleicht sollte ich sagen 45 Arbeitsjahre, das heißt, wenn ich eigentlich seit dem fünfzehnte Lebensjahr fast immer erwerbstätig war, dann wird man diese Pensionsart in Anspruch nehmen können. Der Vorteil bei der Hackl Regelung ist auch, dass die Pensionsabschläge beispielsweise niedriger sind als bei der Corridor Pension und dass der Gesetzgeber jetzt auch keine Änderungen vorgesehen hat. Das heißt, bei der Hackl Regelung wird es jetzt rechtlich keine Änderungen geben. Eine weitere Möglichkeit, vorzeitig in Pension gehen zu können, ist die sogenannte Schwerbeizpension, die durchaus auch in den Medien jetzt wieder ein Thema ist. Hier muss ich mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben und ich brauche 45 Versicherungsjahre. Und was erschwerend hinzukommt ist, ich muss in den letzten 20 Jahren vor meinem Pensionsstichtag mindestens 10 Jahre lang auch Schwerarbeit geleistet haben. Und wir kriegen immer wieder Anrufe, auch von unseren Mitgliedern, weil dann gefragt bin ich jetzt Schwearbeiterin, bin ich Schwerarbeiter? [00:09:42] Speaker A: Das wollte ich gerade fragen. Das ist nämlich genau das woher soll man das wissen? [00:09:46] Speaker B: Das ist oft auch. Oder wie kann man es beweisen so einfach? Es gibt unterschiedliche Zugänge in die Schwerarbeit. Z.B. wenn ich Schichtwechseldienst auch in der Nacht mache oder was vielleicht durchaus bekannt ist, wenn ich bei einem achtstündigen Arbeitstag als Mann beispielsweise 2000 Arbeitskalorien verbrauche oder bei Frauen mindestens 1400. Es gibt auch noch in der Pflege beispielsweise eine Möglichkeit. Es gibt verschiedene Zugänge und auch hier wird sich in Zukunft dann einiges ändern, hat zumindest die Bundesregierung hier angekündigt. Großer Vorteil bei der Schwerarbeitspension ist auch, dass der Pensionsabschlag deutlich geringer ist als bei Hakla Regelung oder Corrida Pension. [00:10:27] Speaker A: Und wie kann ich nun nachweisen, dass mir diese Art von Pension zusteht? [00:10:32] Speaker B: Da ist es so, man hat ab dem 50. Lebensjahr, also 10 Jahre vor dem frühestmöglichen Stichtag, habe ich die Möglichkeit, diese Schwerarbeitszeiten festzustellen. Das heißt, wir raten dazu, es nicht gleich mit 50 oder 51 zu machen, aber auch nicht erst mit 59 oder 60 kurz vor dem Pensionsantrag, sondern dazwischen. Ich kann aber bei meinem Pensionsversicherungsträger, z.B. bei der PVA, bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag stellen. Da gibt es Formulare im Internet, direkt in der Landestelle kann man diese Anträge stellen. Das heißt, die Pensionsversicherungsanstalt stellt in einem Verfahren fest, ob Schwerarbeit vorliegt oder nicht. Und das erleichtert das Ganze, weil wenn ich jetzt einen Pensionsantrag stelle und die PVA beginnt erst quasi langwierig festzustellen, ob Schwerarbeit vorliegt, da muss ja unter anderem der Dienstgeber oder frühere Dienstgeber müssen ja befragt werden, ob Schwerarbeit vorliegt. Wenn ich das kurz vor dem Pensionsantritt machen würde, ist auch die PVA dann quasi ein wenig überfordert. Aber diese Möglichkeit besteht hier und es ist ganz wichtig, dass unsere Mitglieder das feststellen lassen. Hier lässt dann die PVA einen Bescheid und hier muss ich dann innerhalb einer Rechtsmittelfrist von drei Monaten Klage einbringen, wenn ich nicht der Meinung bin, dass das richtig ist, was die PVA hier festgestellt. [00:12:00] Speaker A: Hat, wenn sie z.B. feststellt, dass man keine Schwerbehinderten bekommt. Ich muss noch mal kurz nachfragen, wie viele Jahre zählen noch mal für die Schwerbehinderten? [00:12:08] Speaker B: Also ich brauche, wie gesagt, ich muss 60 sein und ich muss 45 Jahre lang versichert gewesen sein. Das heißt, ich war erwerbstätig, ich habe Krankengeld bezogen, war arbeitslos und so weiter. Hier zählen alle Versicherungszeiten, die das Gesetz vorsieht. Zusätzlich muss ich aber in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag, also zwischen dem 40. Und dem 60. Lebensjahr im Idealfall, muss ich mindestens 10 Jahre lang Schwerarbeit geleistet haben. Also 10 Jahre in den letzten 20 Jahren. [00:12:36] Speaker A: Und deshalb macht es Sinn, dass man es nicht unbedingt gleich mit 50 macht. [00:12:41] Speaker B: Weil ich ja dann 50 ist einmal das Alter, davor würde es nicht gehen, weil ich brauche ja 10 in den letzten 20 Jahren. Ich kann mit 45 kann ich mir das nicht feststellen lassen, weil dann hätte ich erst mindestens fünf Schwerarbeitsjahre möglich zwischen dem 40. Und 45. Lebensjahr. Die Frage, ob es unbedingt erforderlich ist, mit 50 oder 52 zu stellen, das kann man jetzt nicht so definitiv sagen. Wir wissen aus der Erfahrung, dass es nicht unbedingt notwendig ist, das Gleiche mit 50 zu machen. Wichtig ist halt nur, dann nicht bis 59 zu warten, sondern vielleicht mit 54, 55 das feststehen zu lassen. [00:13:20] Speaker A: Also daran denken. Genau. Und wenn es festgestellt wird, dass es nicht zutrifft, dann innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben. [00:13:28] Speaker B: Eine letzte Möglichkeit noch, die das Pensionssystem vorsieht, ist die Pension der geminderten Arbeitsfähigkeit. Das heißt, wenn die Kräfte nicht mehr reichen quasi, kann man auch krankheitsbedingt in Pension gehen, wenn man so möchte. Also salopp formuliert jetzt krankheitsbedingt. Man stellt hier einen Antrag auf Invaliditäts oder Berufsunfähigkeit, je nachdem ob man Arbeiterin, Arbeiter oder Angestellter ist. Es ist nur so, dass seit einigen Jahren es immer schwieriger wird, diese Pension in Anspruch zu nehmen. Das heißt, wenn ich einen Antrag stelle auf eine solche Pension, dann ist das vorrangig auf das sogenannte Rehabilitationsgeld. Das heißt, bevor ich die Pension erhalte, wird versucht, den Pensionswerber, die Pensionswerberin quasi im Erwerbsleben zu halten. Das heißt, man versucht sie wieder zu rehabilitieren, damit sie nicht in Pension geht. Ansonsten den Antrag auf eine Invaliditäts oder Berufsunfähigkeitspension ist natürlich nicht gebunden jetzt an ein bestimmtes Lebensalter, weil ich kann auch mit 42 beispielsweise nicht mehr in der Lage sein, hier zu arbeiten. Wann es sinnvoll ist, einen Antrag zu stellen auf Invalidität zu der Berufsunfähigkeitspension, muss man dann im Einzelfall immer klären in einem Gespräch. [00:14:50] Speaker A: Danke für den Überblick, Christian. Wenn ich jetzt wissen will, wie viel ich denn überhaupt in der Pension bekomme, kann ich mich dann bei der Arbeiterkammer melden, um mir das ausrechnen zu lassen? [00:15:00] Speaker B: Unsere Mitglieder können sich natürlich bei uns melden. Wir können allerdings jetzt die Pension, die man beispielsweise mit 65 Jahren erhalten würde, nicht ausrechnen. Warum nicht? Wir haben ja das Pensionskonto. Das heißt, wir haben auf der einen Seite die Situation, dass wir auch als Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich nicht Zugriff haben auf Pensionskonten von Versicherten. Außerdem ist es hier auch wichtig, selbst wenn das irgendwie möglich wäre, müsste das tagesaktuell, das heißt, ich brauche genaue, aktuelle Zahlen. [00:15:38] Speaker A: Wo kann ich es mir dann genau ausrechnen lassen? [00:15:40] Speaker B: Da gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, je jünger man ist, desto technikaffiner ist man vielleicht. Man hat die Möglichkeit, in sein eigenes Pensionskonto zu schauen, wenn man einen id austria Zugang beispielsweise hat, frühere Handysignatur oder der Vorgänger zumindest, dann kann ich in meinem Pensionskonto nachsehen. Da ist es dann so, dass oft eine eher relativ niedrige Pensionshöhe zu sehen ist, je jünger man ist. Das muss aber nicht beunruhigen, das ist der derzeitige Stand. Wenn ich beispielsweise die Voraussetzungen schon erfülle für die reguläre Alterspension, da brauche ich ja 15 Jahre und davon sieben Jahre als eine Erwerbstätigkeit. Einschließlich gibt es auch noch Übergangsregelungen für ältere Versicherte. Da ist es dann so, wenn ich diese Voraussetzungen bereits erfülle, dann scheint das im Pensionskonto schon auf. Das kann durchaus ein guter, etwas tolles sein, wenn man das liest, okay, ich krieg schon eine Pension, dass man sich sicher ist. Das ist diese eine Möglichkeit. Also wenn ich einen IIT austria Zugang habe oder über Finanz online Arbeitnehmerveranlagung, dann kann ich hier selbst nachsehen. Unsere Mitglieder sind natürlich meistens oder sehr häufig eher kurz vor der Pension. Die wollen vielleicht auch nicht im Pensionskonto jetzt nachsehen. Selbst da verweisen wir immer auf die Pensionsversicherungsanstalt oder die BVEB, das ist ja ein anderer Pensionsversicherungsträger, je nachdem, welcher zuständig ist. Und man soll dann bei der PVA anrufen. Die Mitglieder sollen anrufen, sich einen Termin entweder ausmachen oder generell eine Stichtagsberechnung, eine Vergleichsberechnung machen lassen. Das heißt, das Mitglied kann bei der PVA erfragen, welche Pensionsstichtage habe ich, wann kann ich beispielsweise mit 65 Jahren in Pension gehen, gibt es für mich die Möglichkeit, vorzeitig in eine Korridorpension zu gehen, in eine Haklerregelung, gibt es die Schwerbehinderte unter Umständen. Das kann alles durchaus schon bekannt sein. [00:17:38] Speaker A: Super. Also ich kann mich online informieren oder eben persönlich anrufen und auch gleich meine Fragen stellen. [00:17:43] Speaker B: Und vor allem auch die Pensionshöhe kann die PVA dann genau mitteilen. Das heißt, wir können dann eigentlich nur in einem weiteren Schritt Berechnungen der PVA überprüfen, nachvollziehen, ergibt das Sinn, gibt es irgendwelche Abweichungen, die sich nicht erklären lassen. Aber wir können jetzt nicht für unsere Mitglieder sagen, du kriegst eine Brutto Pension beispielsweise. [00:18:05] Speaker A: Aber es gibt auf der Homepage der Arbeiterkammer den pensionsrechner Arbeiterkammer AT. Das ist so ein Online Rechner, wo man sich ungefähr abschätzen lassen kann, denke. [00:18:16] Speaker B: Ich unseren Mitgliedern ans Herzen und kann man hier verschiedenste Variablen eingeben und gibt eine unverbindliche Auskunft? [00:18:28] Speaker A: Genau, ist keine Garantie. Noch eine wenn ich mein Regel Pensionsalter erreicht habe, bekomme ich dann automatisch einfach meine Pension? [00:18:38] Speaker B: Nein, man glaubt eigentlich, dass das klar sein sollte, aber da kann ich nur in der Republik Österreich benötigt man fast für alles einen Antrag. [00:18:49] Speaker A: Also Antrag stellen? [00:18:50] Speaker B: Richtig, Antrag stellen. Hier ist es so, dass die Pensionsversicherungsanstalt selbst darauf hinweist, circa zwei bis drei Monate vor dem Pensionsstichtag einen Antrag zu stellen. [00:19:01] Speaker A: Und wann kann ich es frühestens stellen? [00:19:03] Speaker B: Da ist es so, frühestens sechs Monate vor dem Stichtag. Viel früher ist es nicht möglich. [00:19:09] Speaker A: Du hast ja vorhin auch von den Versicherungszeiten gesprochen. Wenn ich arbeiten gehe, dann sind das natürlich Versicherungszeiten für die Pension. Gibt es noch andere Arten von Versicherungszeiten? [00:19:20] Speaker B: Man muss unterscheiden zwischen Beitragszeiten und Versicherungszeiten. Die Beitragszeiten, das ist bei der hackler Regelung, also die Langzeitversichertenpension, hier zählen besonders qualifizierte Monate. Mit Beitragsmonaten ist gemeint Zeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Das heißt, wenn ich jahrelang arbeitslos gemeldet bin, so zählen diese Zeiten für die reguläre Alterspension, sie zählen für die Corridor Pension, sie zählen für die Schwerarbeitspension bei den 45 Jahren, aber nicht für die Hacklerregelung. [00:19:53] Speaker A: Danke für die Unterscheidung. [00:19:56] Speaker B: Gerne. Grundsätzlich ist es so, man unterscheidet drei Gruppen. Also wenn wir jetzt die Hacklerregelung weglassen und uns alle anderen Pensionsarten ansehen, dann kann man bei diesen Versicherungszeiten von drei Gruppen sprechen. Die erste Gruppe ist, wie gesagt, Zeiten einer Erwerbstätigkeit. Das heißt, wenn wir über der Geringfügigkeitsgrenze erwerbstätig sind, also aktuell 551,10 monatlich, egal ob ich jetzt teilzeitbeschäftigt bin, vollzeitbeschäftigt bin, 40 Stunden arbeite, dreiig Stunden und so weiter. Ich bin also über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Das sind Zeiten, Versicherungszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Das sind, wenn man so möchte, die qualitativ stärksten, die besten Versicherungszeiten. Es gibt daneben allerdings auch dann noch Versicherungszeiten, sogenannte Teilversicherung. Das heiß, befinde ich mich im Krankengeldbezug, also keine Entgeltfortzahlung mehr, sondern ausschließlich Krankengeldbezug der österreichischen Gesundheitskasse ÖGK beispielsweise. Oder ich beziehe Arbeitslosengeld, ich beziehe Notstandshilfe, Kindererziehungszeiten beispielsweise, ich war beim Heer, Präsenzdienst, Zivildienstzeiten. Das alles sind Versicherungszeiten, die mir für die normale Pension angerechnet wird, für die Korridorpension, für die Schwerbehindertenpension und so weiter. Diese Zeiten sind nicht ganz qualitativ, nicht so hochwertig wie die aus der Erwerbstätigkeit, jetzt auch bezogen auf die Pensionshöhe. Man darf nicht vergessen, auch immer für die Pensionshöhe, für meine eigene Pensionshöhe macht es einen Unterschied, ob ich jetzt Euro als Beitragsgrundlage habe oder wenn ich jetzt Notstandshilfe beziehe, habe ich natürlich eine geringere Beitragsgrundlage, als wenn ich jetzt besonders gut verdiene in einer Stunden Beschäftigung. Das macht also einen Unterschied. Was kein Unterschied ist, damit das klar Versicherungsmonate ist natürlich eine Zeit einer Arbeitslosigkeit, genauso wie aus der Beschäftigung, aber für die Pensionshöhe macht es einen Unterschied. Aber da ist der Stundenlohn eigentlich entscheidend, weil auch das immer wieder gefragt wird, wie viele Stunden muss ich arbeiten beispielsweise. Da ist entscheidend, was der Stundenlohn ist. Die dritte Gruppe, also die erste Gruppe ist die Erwerbstätigkeit, die zweite Gruppe Detailversicherung und die dritte Gruppe, das wären noch freiwillige Versicherungen, z.B. selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes oder wegen Pflege eines nahen Angehörigen. [00:22:23] Speaker A: Und fällt da auch der Nachkauf von. [00:22:26] Speaker B: Versicherungszeiten drunter, beim Nachkauf von Schulen und Studienzeiten? Auch diese Möglichkeit gibt es. Da ist vielleicht wieder mal der Hinweis von mir, bei der Hacklerregelung zählt das nicht. Also hier bitte, das wird nicht angerechnet, das bringt nichts. Bei der Corridor Pension kann es unter Umständen sinnvoll sein, das müsste man sich im Einzelfall ansehen, aber grundsätzlich für diese normalen Versicherungszeiten, wenn man so möchte, ist das eine Möglichkeit. [00:22:51] Speaker A: Das gilt natürlich sowieso, dass man sich jeden Einzelfall anschauen muss. Natürlich, wenn ich jetzt im wohlverdienten Ruhestand bin, aber noch etwas dazuverdienen will oder muss, kann ich das unbegrenzt quasi dazu verdienen. [00:23:05] Speaker B: Auch hier muss man unterscheiden, nehme ich eine reguläre Alterspension in Anspruch, also z.B. wieder mit 65, oder gehe ich in eine vorzeitige Alterspension? Hacklregelung, Schwerarbeit, Korridorpension Beispiel, wo es die Abschläge auch gibt. Richtig. Wenn ich jetzt in eine reguläre Alterspension gehe, dann ist es so, dass ich mein Dienstverhältnis gar nicht beenden müsste. Also ich bin z.B. 64, bin weiterhin beschäftigt in meinem Job und könnte jetzt mit 65 in Pension gehen, dann kann ich den Pensionsantrag stellen, ich kann in Pension gehen, ich muss mein Dienstverhältnis aber nicht beenden. Ich kann es natürlich beenden, wenn ich nicht mehr weiterarbeiten möchte. Ich kann aber theoretisch einfach auch weiterarbeiten. [00:23:46] Speaker A: Und ich kann weiterverdienen, muss aber dann nämlich aufpassen bei der Steuerrückzahl. [00:23:51] Speaker B: Richtig. Da wird sich vielleicht unter Umständen in Zukunft etwas ändern. Es ist ja von der Regierung einiges angekündigt worden, dass auch ältere Arbeitnehmer gehalten oder behalten werden sollen in ihren Jobs, dass sie dazuverdienen können. Also wenn ich jetzt davon spreche, ist das die aktuelle Rechtslage im Jahr 2025. Aber wichtig ist bei der regulären Alterspension, mir fällt die Pension nicht weg, wenn ich Teilzeit oder Vollzeit weiterarbeite. Das ist wirklich eine steuerrechtliche Frage dann wie viel mir. [00:24:22] Speaker A: Und wenn ich jetzt früher in Pension. [00:24:23] Speaker B: Gehe, wenn ich in eine vorzeitige Alterspension gehe, dann darf ich bis zur Vollendung des Regelpensionsalters nicht mehr verdienen als die Geringfügigkeitsgrenze. Ein ich gehe mit 62 Jahren in die HAKl Regelung in Pension, dann darf ich bis zum 65. Lebensjahr, also in den nächsten drei Jahren, bis ich das Regelpensionsalter erreicht habe, nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Erst wenn ich 65 geworden bin, kann ich unbegrenzt dazuverdienen, laut aktueller Rechtslage. [00:24:53] Speaker A: Danke, dann habe ich noch eine Abschlussfrage und was ist denn mit Menschen, die z.B. im Ausland gearbeitet haben, dann nach Österreich kommen, jetzt dann dreiig Jahre in Österreich gearbeitet haben, was passiert da mit der ja, hat das Auswirkungen auf die Pension in Österreich? Und als Beispiel nehmen wir mal Deutschland als EU Ausland. [00:25:15] Speaker B: Diese Fragen haben wir in letzter Zeit öfters gehabt. Man sieht ja doch, dass die Welt globaler wird, auch Österreich. Es kommt meistens immer die ich habe jetzt einige Jahre lang in Deutschland gearbeitet. Wenn wir bei deinem Beispiel bleiben, z.b. ein deutscher Staatsbürger, der sich in Österreich verliebt hat oder vielleicht nach Österreich gekommen ist, einige Jahre in Deutschland zunächst gearbeitet hat und jetzt die letzten 20 Jahre dreiig Jahre in Österreich gearbeitet hat und auch hier wohnhaft ist. Jetzt bleiben wir vielleicht wieder beim Beispiel eines Mannes, das ist ein bisschen einfacher zu erklären. Der wird jetzt 65, das heißt, er stellt einen Pensionsantrag auf eine reguläre Alterspension, ist aber natürlich auch möglich jetzt bei einer vorzeitigen Alterspension, da ist es vielleicht sogar eher ein bisschen realistischer, aber bleiben wir vielleicht trotzdem eher beim Beispiel mit 65 Jahren, da brauche ich eine gewisse Mindestversicherungszeit, wie wir schon gehört haben, also 15 Jahre, mindestens sieben Jahre aus einer Erwerbstätigkeit für die normale Alterspension. Da könnte es natürlich jetzt unter Umständen sein, dass ich nicht genügend österreichische Zeiten habe, das heißt, ich habe vielleicht nur 14 Jahre, das heißt, mir fehlt noch ein Jahr, dann könnte ich mit Hilfe der deutschen Zeiten den Anspruch auf die österreichische Pension erwerben. Das heißt, mit Hilfe der deutschen Zeiten komme ich auf die 15 Jahre. Oder bei einer vorzeitigen Alterspension bleiben wir bei der jetzigen Situation noch, ich brauche 480 Monate bei der Corrida Pension. Wenn ich jetzt beispielsweise nur 465 habe in Österreich, dann könnte ich beispielsweise mit 1516 Monaten aus Deutschland hier die Voraussetzungen erfüllen für die österreichische Korridorpension. Das heißt, mit Hilfe der deutschen Zeit schaffe ich das. Ganz wichtig ist aber, und da gibt es immer ein Missverständnis, für die Pensionshöhe, also für die österreichische Korridopension, für die österreichische Alterspension, werden nur die österreichischen Zeiten herangezogen. Das heißt, wenn jemand beispielsweise längere Zeit in Deutschland beschäftigt war, dann stellt ein Österreich einen Antrag auf österreichische Alterspension, unter Umständen mit Hilfe der deutschen Zeiten. Und wenn er dann in Deutschland nach nationalen Bestimmungen die Voraussetzungen für eine deutsche Rente erfüllt, dann kriegt er unter Umständen neben der österreichischen Pension früher oder später dann eine deutsche Teilrente. Das kann vielleicht nur eine Rente sein im Ausmaß von ein paar hundert Euro, aber ich kriege dann zwei Pensionsleistungen, eine aus Deutschland und eine aus Österreich. [00:27:53] Speaker A: Das Thema ist kompliziert, um das zusammenzufassen und der geschulte Zuhörer weiß schon, was ich jetzt sagen Jeder Fall ist ein Individualfall. Deshalb bitte unbedingt selbst auch informieren und gerne auch bei den Kolleginnen und Kollegen anrufen. Gerade bei der Bestimmung der Pension ist ja Genauigkeit gefragt, das ist ganz wichtig. Nach so einem arbeitsreichen Lebensabschnitt soll ja auch eine Pensionistin oder ein Pensionist auf nichts verzichten müssen. Wie gesagt, jeder Fall ist hier tatsächlich einzeln zu betrachten und deshalb bitte zögern sie nicht, auf noe arbeiterkammer at pension sich mal zu informieren, sich einen Überblick zu verschaffen. Es gibt, wie gesagt, diese Online Rechner, verschiedene auch Erklärungen zu allen möglichen Pensionsmodellen und natürlich weiterführende Links. Und natürlich sind auch die Expertinnen und Experten aus der Abteilung arbeits und Sozialrecht, aus dem Referat Sozialrecht und Sozialpolitik der Arbeiterkammer Niederösterreich für sie da. Rufen sie an unter immer von Montag bis Freitag zwischen acht und 16 Uhr. Lieber Christian, danke, dass du dir die Zeit genommen hast und uns mit vielen Details und Beispielen das Pensionssystem erklärt hast. Danke. [00:29:08] Speaker B: Bitte sehr gerne.

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