Nein! Es gibt Personengruppen, die automatisch die Rezeptgebühr nicht zahlen müssen. Und es ist möglich, bei der Krankenkasse um eine Befreiung der Rezeptgebühr anzusuchen. Was dabei zu tun ist und worauf Sie noch achten müssen, erklärt AK-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum.
Hätten Sie auch gern sechs Wochen Urlaub - ein angenehmes Arbeitsklima inklusive?! Utopie? Nein, Realität. Wir haben eine Firma besucht, wo es gut für...
Kündigung durch den Arbeitgeber oder aus eigener Entscheidung – was gilt es zu beachten? AK-Expertin Mag. Doris Haller gibt Einblick in Rechte, Pflichten und...
Energieerzeugung am Balkon - und zwar mit kleinen Solaranlagen. Ist das ganze wirklich so einfach? Ing. Horst Krumholz von der AK-Konsumentenberatung weiß mehr.