Episode Transcript
[00:00:04] Speaker A: Wie war das? Der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer.
Hallo und herzlich willkommen zu unserer Episode über das Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt eines Kindes. Da müssen sich die Eltern nämlich entscheiden, welches Kinderbetreuungsgeldmodell zu ihrer familiären und finanziellen Lage passt und wie lange sie auch die Leistung beziehen sollen oder können und wie sich eben Zuverdienstgrenzen auch auswirken. Und dazu spreche ich heute zum zweiten Mal mit unserer AK Arbeitsrechtsexpertin Mag. Rita Springer Elias. Hallo, danke, dass du dir wieder Zeit nimmst. Rita, wir haben ja vorige Episode über die Elternschaft im Arbeitsrecht gesprochen.
Heute beleuchten wir eben die beiden das Kinderbetreuungsgeldkonto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Entschuldigung, Rita, Du erklärst uns die Voraussetzungen, die Bezugszeiträume und auch finanziellen Unterschiede, damit sich eben Eltern fundiert eine Entscheidung treffen können für ihre Familie. Also bitte erklär uns gleich mal, was das Kinderbetreuungsgeld überhaupt ist.
[00:01:14] Speaker B: Also das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung der Sozialversicherungsträger und da ist auch wichtig zu unterscheiden, das ist eben ein Antrag, den man gegenüber dem Sozialversicherungsträger stellt, also auf der ÖGK oder auch der BVAEB und nicht etwas, was man mit dem Arbeitgeber ausmacht. Wir haben letztes Mal alles besprochen, was sozusagen im Verhältnis zum Arbeitgeber auch relevant ist. Und das Kinderbetreuungsgeld ist wirklich eine Geschichte, die mit den Sozialversicherungsträgern auszumachen ist. Und an sich beantragt man das in der Regel erst dann, wenn das Kind da ist.
Vorher hat das eigentlich nicht viel Sinn und da gibt es eigene Formulare, die man ausfüllen muss.
[00:02:02] Speaker A: Okay, das heißt ganz wichtig, es wird nicht automatisch ausgezahlt das Geld, sondern ich muss es beantragen und mir vorüberlegen, welches Modell ich will. Es gibt da diese zwei Modelle. Kannst du uns mal bitte das Kinderbetreuungsgeldkonto erklären und wovon der Betrag, den ich bekomme, abhängt?
[00:02:21] Speaker B: Also da ist einfach mal auch wichtig zu sagen, ja, es gibt das Kinderbetreuungsgeldkonto und es gibt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
Manche der Voraussetzungen haben diese zwei Leistungen gemeinsam. Das ist nämlich auch ganz wichtig zu wissen. Es muss ein Anspruch auf Familienbeihilfe da sein, der Elternteil der das beziehen will, der muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Es müssen auch beide, also Kind und Elternteil, an derselben Adresse gemeldet sein.
Lebensmittelpunkt in der Regel sollte in Österreich sein.
Es kann immer wieder Abweichungen und Ausnahmen geben.
Bitte mit uns Rücksprache halten. Was auch ganz wichtig ist, sind die Mutter Kind Pass Untersuchungen als Voraussetzung. Es wird auch manchmal vergessen, ist auch ganz wichtig.
Und dann gibt es auch Fälle, wo zum Beispiel das Kind im Krankenhaus ist und dann man diesen gemeinsamen Wohnsitz in dem Sinn noch nicht hat. Da gibt es dann Möglichkeiten, wie man den quasi herstellt. Das steht aber auch auf unserer Homepage.
[00:03:23] Speaker A: So, gut.
[00:03:24] Speaker B: Das wären jetzt mal die Grundvoraussetzungen, um auf das Kinderbetreuungsgeldkonto genauer einzugehen. Das ist ein Fixbetrag und zwar der Betrag sind Euro im Jahr 2026 wenn ein Elternteil es bezieht und wenn beide Elternteile es beziehen, sind es Euro. Das heißt, ich empfehle da auch immer einen Blick auf unsere Homepage oder ins Internet, wobei Vorsicht mit der KI stimmt vieles nicht unbedingt.
Aber um jetzt bei diesem Beispiel zu bleiben, Eine Mutter bezieht das Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldkonto und sie hat keinen Anspruch auf Wochengeld, dann kann sie es beziehen bis zum 12. Lebensmonat.
[00:04:14] Speaker A: Keinen Anspruch auf Wochengeld hat sie deshalb, weil sie vorher kein Einkommen bezogen hat.
[00:04:19] Speaker B: Genau. Beispielsweise kann auch eine Studentin sein und das Gegenbeispiel Eine Mutter bezieht Wochengeld, weil sie erwerbstätig war, dann ruht in dieser Zeit das Kinderbetreuungsgeld. Das heißt, im ersten Fall bekommt sie es ab geburt bis zum 12. Lebensmonat und im zweiten Fall bekommt sie es, weil es ruht. Sie würde es auch bekommen, aber weil das Wochengeld wahrscheinlich höher ist oder in vielen Fällen höher ist, kriegt sie in dieser Zeit das Kinderbetreuungsgeld noch nicht. Es ruht und sie kriegt es dann, sobald es Wochengeld ausgeschöpft ist, bis maximal zum zwölften Lebensmonat.
[00:05:00] Speaker A: Okay, das bedeutet, sie bekommt ihr Wochengeld und danach bekommt sie den Anteil des Kinderbetreuungsgeldkontos bis zum 12. Lebensmonat des Kindes.
In der Höhe, als hätte sie es von Anfang an bezogen sozusagen.
[00:05:17] Speaker B: Genau. Also Das sind derzeit 41,14 am Tag.
Und um jetzt zu zeigen, dass dieses Konto nie mehr Geld wird, würde sie es die maximale Dauer beziehen. Also wenn ein Elternteil es für die maximale Dauer bezieht, sind es 851 Tage, dann würde sie nur noch 17,65 am Tag bekommen.
Der Vorteil ist generell, sie ist halt auch versichert in dieser Zeit, wo sie das Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber es ist einfach nie mehr als diese insgesamt, die sie beziehen kann.
[00:05:54] Speaker A: Das heißt, der Gesamtbetrag ändert sich nicht, aber eben die Bezugsdauer kann variieren. Genau, je nachdem, wie man es sich aussucht.
[00:06:01] Speaker B: Und was vom Gesamtbetrag abzuziehen ist, ist theoretisch die Zeit des Wochenschutzes und des Wochengeldbezuges.
[00:06:07] Speaker A: Und Wochengeld, das bekommt man ja acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt.
[00:06:12] Speaker B: Genau.
[00:06:13] Speaker A: Und wie du vorher gesagt hast, es muss nicht sein, dass man Wochengeld beziehen darf. Das heißt, all diese Dinge sind zu berücksichtigen. Und was ist jetzt der gravierende Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld?
[00:06:26] Speaker B: Der Unterschied ist, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann man in der Regel nur dann beziehen, wenn man vorher erwerbstätig war, also in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden ist.
Und Da wird zurückgeschaut, 182 Tage vor bestimmten Daten. Man muss sich dann überlegen, wenn die Mutter beziehen möchte, also das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte, dann wird geschaut, ob sie 182 Tage vor Beginn des Wochenschutzes in einem Dienstverhältnis war.
Zwei Wochen würden nicht schaden. Also das kann auch passieren. Da muss man aufpassen bei langen Krankenständen, wenn man dann nur noch das Krankengeld vom Sozialversicherungsträger bekommt, von der ÖGK, dann schadet das noch nicht. Aber wenn man länger als zwei Wochen nur noch Krankengeld bekommt, dann hat man diese 182 Tage auch nicht erfüllt.
Und leider müssen eben bei der Mutter diese 182 Tage vor Beginn des Wochenschutzes vorliegen. Beim Vater, wenn der einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte, Dann müssen diese 182 Tage vor Geburt vorliegen.
[00:07:46] Speaker A: Was ist denn so der üblichste Fall? Kann man das sagen, was die Menschen am meisten wählen oder ist es wirklich total unterschiedlich?
[00:07:52] Speaker B: Also das kann man schwer sagen. Jetzt in der Beratung kommen sehr viele, die dann doch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen.
In der Regel sind natürlich dadurch, dass es Leute sind, die im Erwerb sind, kann man das auch relativ gut aus dem Wochengeld sozusagen ableiten. Es sind circa 80 Prozent des Wochengeldes.
Und das Maximum, das man bekommen kann, sind immerhin 80 Euro am Tag circa. Also der Tagessatz ist da schon sehr.
[00:08:25] Speaker A: Gut, weil es so wichtig ist. Lass uns das noch mal bitte wiederholen. Welche Fristen sind jetzt besonders zu beachten?
[00:08:35] Speaker B: Ja, also der Antrag des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, der wird, also der wird sowieso erst in der Zeit, wo das Kind da ist, gemacht, Also in der Zeit des Wochenschutzes. Theoretisch kann er auch etwas später erst gestellt werden, bis zu einem halben Jahr Verspätung würde nicht schaden, aber das machen keine Eltern, weil sie ja das Geld auch brauchen.
Und diese Frist, die ich vorher erwähnt habe im Vorfeld, die ist eben recht wichtig, weil da wird schon von der ÖGK ziemlich genau geschaut.
Also diese 182 Tage vor Geburt des Kindes beim Vater und 182 Tage vor Beginn des Wochenschutzes bei der Mutter, die sind eine relevante Frist.
Und zwei Wochen, wo das nicht eingehalten ist, wo man zum Beispiel nicht in einem Dienstverhältnis ist, schaden nicht. Allerdings in dem Moment, wo man im Arbeitslosenbezug ist, schadet es auf jeden Fall, selbst wenn der nur zwei Wochen wäre.
Also da muss man sehr vorsichtig sein. Und eben, wie ich vorher auch gesagt habe, mit langen Krankenständen müsste man eventuell vorsichtig sein. Solange im Krankenstand der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leistet, ist es kein Problem. Aber in dem Moment, wo das ausgeschöpft ist und dann nur noch die Krankenkasse, also nur noch die ÖGK beispielsweise das Krankengeld zahlt, da kann es ein Problem werden, wenn dieser Zeitraum über zwei Wochen geht.
[00:09:57] Speaker A: Okay, das war jetzt schon einfach auch sehr konkret auf eine Situation bezogen, wenn man eben länger im Krankenstand ist. Aber gerade dann muss man eben schauen, dass man auch das Beste rausholt, was man kriegen kann. Also bitte unbedingt bei der Arbeiterkammer melden rechtzeitig und nachfragen, dass man eben solche Fristen nicht verpasst.
Jetzt eine andere Darf ich was dazuverdienen?
[00:10:21] Speaker B: Ja, also da ist auch zu unterscheiden.
Wenn man viel dazu verdienen möchte, ist sogar das Kinderbetreuungsgeldkonto vielleicht geeigneter.
Aber wie gesagt, das wird halt nie mehr Geld als diese 41,14 pro Tag, die ich vorher erwähnt hab.
Aber es hat halt den Vorteil, neben dem Kinderbetreuungsgeldkonto darf ich mehr dazu verdienen. Also einerseits gibt es eine individuelle Zuverdienstgrenze, die wird auch von der ÖGK errechnet, bzw. Sind es 60 Prozent des Einkommens des Vorjahres, so ungefähr das kann, oder wenn man sozusagen, also es gibt auch eine allgemeine Zuverdienstgrenze, das sind brutto zur Orientierung.
Und eben der Unterschied ist, beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld darf ich eben nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen, das sind 550 Euro im Monat, auch jetzt im Jahr 2026.
Was aber ganz interessant ist, ist das sogenannte Rum Rumpfmonat. Bedeutet, wenn ich zum Beispiel das Kinderbetreuungsgeld nicht einen gesamten Kalendermonat beziehe, sondern der Kalendermonat quasi abgeschnitten ist, wenn das Kind.
[00:11:46] Speaker A: Einfach nicht zu Beginn des Monats auf.
[00:11:48] Speaker B: Die Welt kommt zum Beispiel.
Genau so wird es oft sein, dann kann ich in diesen Monaten sogar mehr dazu verdienen, weil diese Zuverdienstgrenze nicht gilt.
[00:12:01] Speaker A: Eigentlich bezieht sich das dann auf zwei Monate am Anfang und am Ende, richtig?
[00:12:04] Speaker B: Genau. Das kann vor allem für den Elternteil interessant sein, der eben vielleicht nur zwei Monate dann beziehen möchte. Übrigens muss man natürlich auch sagen, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das kann man nur bis zum 12. Lebensmonat beziehen, plus noch weitere zwei Monate dazu, wenn der andere Elternteil das bezieht, wobei die Aufteilung natürlich anders sein kann. Das ist jetzt nur von mir so. Und es kann natürlich auch ein längerer Zeitraum sein, wo der andere Elternteil dann das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Und was auch etwas ist, was nicht so bekannt ist, ist der Partnerschaftsbonus. Es ist nämlich so, dass wenn sich die Eltern, was auch immer sie sich aufstellen, entweder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld oder das Kinderbetreuungsgeldkonto, wenn sie sich das so aufteilen, dass sie es 40 zu 60, also dass ein Elternteil 40 Prozent der Zeit bezieht und der andere 60 Prozent der Zeit bezieht, oder dann gibt es noch quasi 500 Euro für jeden dazu.
Das gibt es sowohl beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld als auch beim Kinderbetreuungsgeldkonto. Leider gibt es das aber nicht, wenn sich die Eltern die Karenz aufteilen, so in diesem Verhältnis. Das ist nur, wenn man das Kinderbetreuungsgeld machen Konto.
[00:13:24] Speaker A: Also noch eine Voraussetzung, die hinzukommt.
Du hast uns jetzt sehr, sehr viele Voraussetzungen aufgezählt. Es ist wirklich sehr komplex und einfach tatsächlich auf die ganz individuellen Bedürfnisse einer Familie zuzuschneiden, wie man das am besten nutzt. Deshalb wirklich noch einmal der Appell, da bei der Arbeiterkammer anzurufen und sich individuell beraten zu lassen, was wohl am besten zu einem passt. Hast du am Schluss noch einen Tipp für uns?
[00:13:53] Speaker B: Ja, ich kann das nur unterstreichen, wenn nur der leiseste Zweifel da ist, dass irgendeine Voraussetzung nicht gegeben ist, bitte unbedingt mit uns Kontakt aufnehmen im Vorfeld. Ich habe jetzt ein paar der Voraussetzungen erwähnt, weil vielleicht kann man da noch das eine oder andere machen.
Schwierig ist es dann im Nachhinein. Also gerade dann, wir müssen dann natürlich schon mit der ÖGK auch verhandeln und besprechen. An sich ist das Verhältnis sehr gut, aber es gibt halt dann doch immer wieder leider Streitpunkte oder kritische Punkte und da ist es einfach schon leichter, wenn man im Vorfeld weiß, okay, auf das muss man achten.
[00:14:34] Speaker A: Ja, genau. Danke dir. Also ich denke auch, dass dieser Überblick, den du uns gerade gegeben hast über die Modelle des Kinderbetreuungsgeldes und die Gestaltungsmöglichkeiten damit, dass das sehr viele Fragen auch bei werdenden Eltern aufwirft. Und wer gut informiert ist, der trifft eben finanzielle Entscheidungen sicherer und findet leichter den passenden Weg. Deshalb bitte gerne anrufen. Unsere Hotline ist und ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 60 Uhr erreichbar und weitere Informationen, die finden Sie auch auf unserer Website unter noe Arbeiterkammer at Familie Rita. Danke, dass du dir wieder Zeit genommen hast.
[00:15:15] Speaker B: Bitte sehr gerne.