Episode Transcript
[00:00:04] Speaker A: Wie war das der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer.
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind heute im System der Abfertigung neu. Aber auch um die Abfertigung alt gibt es viele offene Fragen und Unsicherheiten, über die uns Arbeitsrechtsexperte Mag. Stefan Leicht von der AK Niederösterreich jetzt Klarheit verschaffen wird. Hallo Stefan, danke, dass du heute hier bist.
[00:00:28] Speaker B: Hallo Bettina, danke, dass ich hier sein kann.
Und ich habe mir überlegt für diesen Podcast die Abfertigung hat es ja an sich, am Ende des Dienstverhältnisses spannend zu werden, auch einen Spannungsbogen für die Zuhörerinnen und Zuhörer aufzubauen und am Ende die spannendste Information zu verpacken. Das heißt für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer stay tuned, wie die Franzosen sagen.
[00:00:50] Speaker A: Wunderbar. Wir schauen uns heute Worin unterscheidet sich die Abfertigung neu eigentlich von der alten Regelung?
Nur noch wenige betrifft. Welche Vor und Nachteile bringt das neue System mit sich, das ja eigentlich auch schon über 20 Jahre gilt, glaube ich, wirst uns du gleich erzählen. Und außerdem klären wir, ob etwa Altersteilzeit Auswirkungen auf den Anspruch hat und wie sicher die Abfertigung neu wirklich ist. Ich freue mich sehr auf das Gespräch und gleich zu Beginn, Stefan, erklär uns bitte, was eine Abfertigung überhaupt ist und worin der Unterschied zwischen diesen beiden Systemen besteht.
[00:01:22] Speaker B: Eine Abfertigung ist am Ende des Tages eine Summe Geld, die bei Beendigung des Dienstverhältnisses zusteht in den allermeisten Fällen. Wann genau, darauf werden wir noch eingehen.
Der Unterschied in den Systemen ist, dass die Abfertigung alt ein klassischer dienstzeitabhängiger Anspruch ist, der in der Bilanz des Unternehmens, also beim Dienstgeber, bei dem ich arbeite, zurückgestellt wird und unter den Rückstellungen zu finden ist. Die Abfertigung neu ist ganz anders aufgestellt. Da würde ich gerne den Weg des Geldes verfolgen. Ich glaube, so wird es am transparentesten.
Der Arbeitgeber, bei dem der Dienstnehmer arbeitet, führt 1,53 Prozent der monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgelte ab an den Sozialversicherungsträger. Für die allermeisten Dienstnehmer ist es die ÖGK.
Der Sozialversicherungsträger hat nun die Möglichkeit, sich eine Verwaltungsgebühr von 0,3 Prozent abzuzwacken und fungiert als Kontrollorgan, das heißt, der kontrolliert die Rechtmäßigkeit der überwiesenen Beträge und leitet dann diesen an ihn überwiesenen Betrag weiter an die betriebliche Abfertigungskassa, die auch wiederum einen Verwaltungsaufwand von bis zu 3,5 Prozent gesetzlich absetzen. Kann.
In Wahrheit sind die Kassen aber wesentlich besser unterwegs und im Schnitt mit 1 bis 2,5 Prozent Verwaltungsgebühr kommen. Die gut über die Runden. Das ist übrigens, weil wir jetzt gerade über die Verwaltungsgebühren reden, sehr gut im Vergleich zu dem, was man am privaten Markt bekommt, zum Beispiel eine vorgebundene Lebensversicherung oder so. Die haben Verwaltungsgebühren von 10 bis über 20 Prozent teilweise, also nur damit man eine Einordnung vornehmen kann.
Genau. Und die Kasse eröffnet ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses ein Konto für die Dienstnehmer, also für jeden Einzelnen und jede Einzelne und veranlagt dann die überwiesene Summe Geld am Kapitalmarkt.
[00:03:39] Speaker A: Wen betrifft nun die Abfertigung neu und wen die Abfertigung alt? Ich weiß, da gibt es diesen Stichtag.
[00:03:44] Speaker B: Genau, da haben wir eine Stichtagsregelung, auch
[00:03:46] Speaker A: verschiedene Kriterien, die da zu erfüllen sind.
[00:03:48] Speaker B: Hat das Dienstverhältnis bis zum 31.12.2002 begonnen? Bin ich im Regime der Abfertigung alt. Hat es ab 01.01.2003 begonnen? Bin Bin ich im Regime der Abfertigung neu.
[00:04:01] Speaker A: Aber man muss da schon aufpassen, weil ich bleibe doch nur ein bisschen eingelesen habe ich mich, aber du bist der Experte. Ich bleibe doch nur im System Abfertigung alt, wenn ich durchgehend dann bei diesem Dienstverhältnis auch bin, oder?
[00:04:13] Speaker B: So ist es muss man immer aufpassen. Unsere Experten wissen das. Verschiedene Kollektivverträge erlauben verschiedene Unterbrechungen des Dienstverhältnisses. Fragen der Mutterkarenz sind auch immer wieder zu stellen, weil das ist ja auch eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses wird nicht angerechnet, außer die Karenzierung passiert. Ab August 2019, jedoch ist die Gruppe der Betroffenen zunehmend kleiner werdend, weil logischerweise, wenn das Dienstverhältnis vor 2003 begonnen haben muss und man Kinder kriegt, dann ab 2019 ist es schon eine sehr überschaubare Gruppe, von der wir hier sprechen.
Und Abfertigung Alters liegt auch in der Natur der Sache wird natürlich zunehmend geringer. Abfertigung neu gewinnt zunehmend am Bedeutenden, weil immer mehr und mehr Menschen ins Regime der Abfertigung neu fallen.
[00:05:07] Speaker A: Habt ihr dann in der Beratung auch mehr Fragen zur Abfertigung neu?
[00:05:11] Speaker B: Ja, wobei Abfertigung alt ist auch ein Brenner, möchte man sagen, als Arbeitsrechtsberater. Warum? Weil es eine große Summe Geld ist. Also das ist vielleicht auch noch ein Riesenunterschied in den zwei Systemen. Die Abfertigung alt passt es, wenn ich an dieser Stelle noch auf Unterschiede eingehe?
[00:05:30] Speaker A: Auf jeden Fall.
[00:05:32] Speaker B: Die Abfertigung alt ist ein Ansatz, der sich sehr positiv auswirkt bei langdauernden Dienstverhältnissen. Falle ich unter Abfertigung neu, gewinne ich diese Summe Geld am Ende des Dienstverhältnisses nicht mehr.
Wir reden meistens von 9 bis 12 Monatsentgelten mittlerweile. Das ist ein Jahresbezug bei Abfertigung alt. Diese Summe Geld habe ich bei der Abfertigung neu, wenn ich lange wo bleibe, nicht mehr. Hingegen begünstigt dies im Regime der Abfertigung neu eine Flexibilisierung der Arbeitnehmer, weil der Anspruch nie verloren geht. Das ist ein Riesenunterschied. In Abfertigung alt ist es möglich, dass der Anspruch komplett vernichtet wird und das geht im Regime der Abfertigung neu nicht mehr. Da habe ich unter gewissen Beendigungstatbeständen die Möglichkeit, mir diesen Betrag auszahlen zu lassen. Habe ich das nicht, dann wird er automatisch weiterveranlagt und bei der nächstmöglichen Auflösung eines Dienstverhältnisses, welches die Auszahlung ermöglicht, kann ich mir das dann auszahlen lassen.
[00:06:38] Speaker A: OK, wie müsste denn so ein Dienstverhältnis beendet werden, damit man diese Auszahlung bekommt?
[00:06:44] Speaker B: Da unterscheiden wir jetzt bitte wieder zwischen Abfertigung alt und Abfertigung neu. Bei Abfertigung alt ist es die Dienstgeberkündigung, eine unberechtigte Entlassung seitens des Dienstgebers, ein berechtigter vorzeitiger Austritt durch den Dienstnehmer.
Das heißt, das habe ich meistens nur dann, wenn für meine geleistete Arbeit das Geld nicht bezahlt wird, wie vertraglich vereinbart. Oder eine einvernehmliche Auflösung. Vorsicht und Obacht jedoch bei einvernehmlicher Auflösung. Dies gilt nicht für Dienstverhältnisse, die dem BUAG unterliegen.
Bei diesen Dienstverhältnissen wirkt eine einvernehmliche Auflösung auch anspruchsvernichtend. Das ist das Besondere bei der Abfertigung des Alte Streichs. Noch einmal heraus an dieser Stelle, dass wenn ich nicht zu diesen genannten Bedingungen aufgelöst habe, mein großer Anspruch auf einmal null ist und sich in Luft aufgelöst hat. Und deswegen ist die Anfrage bezüglich Abfertigung doch sehr groß, weil viele Dienstnehmer natürlich am Ende des Dienstverhältnisses Mobbing zum Beispiel unterliegen.
Das kommt oft vor, wo Dienstgeber schauen, ob der Dienstnehmer vielleicht von sich aus das Handtuch wirft und selber kündigt und auf einen Schlag hätte man dann den Abfertigungsalteranspruch dann vernichtet.
[00:08:02] Speaker A: Oh, das sind wirklich Fälle, die ihr in der Beratung habt. Wow.
Also ist der große Tipp auch, sich vorab immer zu informieren. Bei der Arbeiterkammer auf jeden Fall OK.
[00:08:12] Speaker B: Und bei Selbstkündigung durch den Dienstnehmer, das geht bitte bei Abfertigung alt nur dann zum Zweck des Antritts einer Alterspension oder eines vorzeitigen Pensionsantritts, also Hacklerregelung, Langzeitversicherung ist das oder Schwerarbeiterpension, das kann ich tun. Da bin ich nicht vom Dienstgeber abhängig, dass der mich kündigt oder einvernehmlich auflöst. Zu diesem Zweck vernichte ich also wenn ich selber kündige, vernichte ich meinen Abfertigungsanspruch selbstverständlich nicht.
[00:08:45] Speaker A: Und bei der Abfertigung Neu, da sind
[00:08:48] Speaker B: die Anspruchsvoraussetzungen sehr ähnliche.
Das heißt, hier bekomme ich die Auszahlungsoption dann, wenn der Dienstgeber mich kündigt, wenn ich unberechtigt entlassen werde, wenn ich berechtigt austrete.
Es entscheidet aber am Ende des Tages immer ein Gericht, ob es berechtigt oder unberechtigt war, der Austritt oder die Entlassung, oder wenn ich einvernehmlich aufgelöst habe, da wird die Kassa dann über die Beendigung informiert und entsprechend bekomme ich dann meistens einen Schrieb von der Kassa, ob ich eine Weiterveranlagung der Summe Geld wünsche oder ob ich die Auszahlungsoption wahrnehmen möchte.
[00:09:27] Speaker A: Und was ist, wenn ich diese Option der Auszahlung nicht erhalte?
[00:09:31] Speaker B: Dann könnte es unter Umständen daran liegen, dass nicht 36 Beitragsmonate in die Kasse eingezahlt wurden, also drei Jahre, die müssen vorliegen.
Habe ich verschiedene Dienstverhältnisse mit zwei verschiedenen Kassen, die könnte ich zusammenführen lassen. Selbstverständlich habe ich das nicht getan, sind die jedoch zu addieren. Das heißt, wir haben ab und zu Themen, wo eine Kasse elapec, bei mir liegen nur 20 Beitragsmonate wir zahlen nichts aus.
Wenn bei einer anderen Kasse aber zum Beispiel 17 Beitragsmonate liegen, die auszahlt, kann man der einen Kasse sehr wohl sagen, dass im BMSVG Betrieblichen Mitarbeiter und Selbstständigen Vorsorgegesetz vorgesehen ist, dass die zwei Kassen die Beitragsmonate addieren müssen.
[00:10:22] Speaker A: Ist man angehalten, da auch nachzufragen und dranzubleiben?
[00:10:27] Speaker B: Und auf jeden Fall, das wollte ich noch als praktischen Tipp mitgeben, Es schadet selbstverständlich nicht, wenn man selbst als Dienstnehmer auch anruft bei der Kassa, welche das ist. Viele Dienstnehmer wissen das ja oft nicht, welche das ist. Sehe ich zum Beispiel auf meinem Dienstzettel oder Dienstvertrag oder in der Betriebsvereinbarung in Betrieben mit Betriebsrat kann ich anrufen, die hat ein Konto für mich geführt und fragen, ob über die Beendigung informiert wurde seitens meines Dienstgebers. Wurde das nicht, habe ich sechs Monate lang Zeit, einen schriftlichen Antrag stellen zu können.
Und ab dieser Antragstellung hat die Kassa wiederum zwei Monate und fünf Tage lang Zeit, bis die Summe Geld mir ausgezahlt werden hat müssen. Ich habe übrigens bei den Auszahlungstatbeständen etwas vergessen. In Österreich sind nämlich zwei Sachen die Steuer und der Tod.
Sterben ist möglich im Regime der Abfertigung alt und der Abfertigung neu.
Ich sage das übrigens mit einem gewissen Augenzwinkern und hoffe, es ist nicht pietätlos an dieser Stelle.
Verstirbt ein Dienstnehmer im laufenden Dienstverhältnis mit einem Abfertigung Altersanspruch, dann gebührt die Abfertigung alt zur Hälfte jenen Erben, zu deren Erhaltung der Dienstnehmer gesetzlich verpflichtet war.
Jetzt kann es aber auch Konstellationen geben, wo das Dienstverhältnis bereits geendet hat, die Abfertigung alt aber noch nicht zur Auszahlung gelangt ist und der Dienstnehmer in diesem Zeitfenster verstirbt, Dann gebührt sie zur Gänze und geht in den Nachlass.
An dieser Stelle möchte ich eins besonders herausstreichen, weil wir diesen Fall schon einmal hatten, dass die Erben beim Dienstgeber des verstorbenen Dienstnehmers aufgetaucht sind. Nach vier Monaten dauerte einige Zeit. Also wenn ein naher Verwandter stirbt und man sich kümmert um die ganzen Belange, ist man ja nicht sofort hinter der Abfertigung her.
Kann etwas dauern und der Dienstgeber ist den Erben begegnet. Es tut ihm jetzt verdammt leid, aber es sind Alle Ansprüche verfallen nach drei Monaten, somit wie mit dem Dienstnehmer vereinbart und im Kollektivvertrag auch vorgesehen.
Somit hätten im ersten Moment die Erben da durch die Finger geschaut. Jedoch Gott sei Dank haben sich die an die Arbeiterkammer gewandt.
Die Lösung für solche Fehlfallen Fälle ist nämlich, dass der Kollektivvertrag nicht für die Erben gilt. Der gilt nur für die Dienstnehmer, die unter diese Branche fallen, jedoch nicht für die Verwandten.
Und somit gilt natürlich auch keine Verfallsbestimmung laut Kollektivvertrag.
[00:13:18] Speaker A: Also bitte in jedem Fall, wo man ein Problem hat, sich bei euch Expertinnen und Experten melden. Jetzt widmen wir uns zum Schluss nochmal der Abfertigung neu. Diese wird ja veranlagt.
Wie sicher ist die Abfertigung neu eigentlich? Und Stefan, du hast uns ja einen Spannungsbogen versprochen, oder?
[00:13:37] Speaker B: Den lösen wir ganz am Ende auf. Selbstverständlich.
Zuerst zur Veranlagung der Abfertigung neu. Die wird tatsächlich am Kapitalmarkt veranlagt. Man muss sich aber vorstellen, dass im BMSVG ganz strenge Veranlagungsrichtlinien vorgesehen sind. Was bedeutet das?
Die Anlageklasse, in die am meisten investiert wird, sind Anleihen hochbonitärer Staaten, Wohnbauanleihen etc. Man könnte das als konservativste aller Anlageformen betrachten. Aktien sind auch dabei, jedoch in geringem Ausmaß.
Sehr spannend ist die Frage immer, nachdem der Anleiheanteil sehr hoch ist, wie ist das, wenn Zinsen steigen? Da verlieren Anleihen logischerweise an Wert. Warum? Man zahlt einen Betrag ein, kriegt jährlich zum Beispiel zwei Prozent Verzinsung auf das eingezahlte Kapital und am Ende der Laufzeit, sagen wir, das läuft sehr Jahre, kriege ich mein eingezahltes Kapital in einer Anleihe wieder zurück, sollte die Inflation steigen. Und ich erwähne dieses Beispiel deswegen, weil das ja durchaus wahrscheinlich ist, wenn man sich Krisenherde in aller Welt so ansieht.
Sollte steigende Inflation auf uns zukommen, begegnet die Zentralbank diesem Phänomen meistens mit dem Anheben von Zinsen. Das bedeutet, ich habe eine Anleihe laufen mit zweiprozentiger Verzinsung, jetzt wird aber der Zentralzinssatz auf 4 Prozent zum Beispiel angehoben und plötzlich kriege ich für das eingezahlte Kapital 4 Prozent Verzinsung jährlich. Das würde eigentlich eine doppelt so hohe Rendite bedeuten, was nichts anderes heißt, dass meine Anleihe mit zwei Prozent Verzinsung natürlich an Wert verliert, weil jeder Kapitalmarktanleger die 4 Prozent haben möchte und nicht die 2 Prozent. Ist aber nicht weiter tragisch, ist nur ein Buchverlust. Viele Dienstnehmer wundern sich aber, weil das Anlageergebnis der Abfertigungskasse in solchen Phasen der steigenden Zinsen negativ ist. Aber die gute Nachricht an dieser Es gibt eine gesetzliche Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beträge. Das heißt, so sicher etwas sein kann, so sicher ist der Abfertigungsneuanspruch aufgestellt.
Und jetzt der Spannungsbogen, der an dieser Stelle aufgelöst wird.
Am Ende des Dienstverhältnisses gibt es ja oftmals die Reduktion von Arbeitszeit, zum Beispiel in Form der Altersteilzeit oder der neuen Teilpension. Und hier wollte ich noch mal kurz darauf eingehen, wie das aussieht.
Die Sozialpartner haben selbstverständlich bei allen Vereinbarungen darauf geachtet, dass die Arbeitszeitreduktion den Abfertigungsanspruch nicht schmälert.
Das heißt, es wird das ursprüngliche Anstellungsausmass herangezogen, von dem ausgehend der Abfertigungsanspruch sich berechnet. KV Erhöhungen, die zwischenzeitlich passiert sind, fließen voll hinein. Am Ende werde ich so abgerechnet, als würde ich Mein ursprüngliches Vollzeitgehalt zum Beispiel oder mein ursprünglichen Teilzeitgehalt, welches höher war, mit dem ursprünglichen Anstellungsausmass beziehen zu den aktuellen Lohn und Gehaltsbedingungen, die am Stichtag gelten.
Obacht. Jedoch Teilpension übrigens funktioniert sehr ähnlich. Da gibt es eine Schutzbestimmung im fahrenheit AFRAG, die neu ist. Auch hier ist geregelt, dass die Teilpension, wenn man die in Anspruch nimmt als Dienstnehmer den Abfertigungsneuanspruch zum Beispiel nicht schmälert oder Abfertigungsaltanspruch. Insbesondere jedoch Obacht. Die Leserinnen und Leser des ASR Newsletters wissen bereits Bescheid.
Bei Landes und Vertragsbediensteten sieht das nämlich anders aus. Für die gilt das AFRAC nämlich nicht.
Was nichts anderes heißt, wie das hier auf den Durchschnitt der gearbeiteten Zeit der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses abgestellt wird. Das heißt, wenn ich da am Ende meiner Dienstzeit das Anstellungsausmass durch Teilpension verringere, schmälere ich sehr wohl meinen Abfertigungsaltanspruch Hier wäre die Altersteilzeit das Mittel der Wahl. Warum? Die Altersteilzeit ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt und hier das gilt sehr wohl auch wieder für Landes und Vertragsbedienstete. Das heißt bei Altersteilzeit wird der Abfertigungsaltanspruch nicht geschmälert.
Ich hoffe, ich habe den Spannungsbogen hiermit gut aufgelöst. Jawohl.
[00:18:21] Speaker A: Und Ü Für den Newsletter kann man sich auf unserer Website NOE Arbeiterkammer at Newsletter gerne eintragen. Wir haben verschiedene Newsletter, zum Beispiel den ASR für Arbeits und Sozialrecht. Stefan danke für den klaren Überblick zu diesem Thema. Wie immer gilt natü Wer noch Fragen zur eigenen Situation hat, kann sich gerne bei den Expertinnen und Experten der Acker Niederösterreich melden, zum Beispiel telefonisch unter der Hotline immer Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr und auf unserer Website finden Sie eben auch alle Infos zum Thema Abfertigung, ein Quiz sowie unseren Abfindungsrechner unter NOE Arbeiterkammer at Abfertigung. Stefan, danke, dass du dir Zeit genommen hast.
[00:19:06] Speaker B: Danke dir.