Der Partner, die Partnerin, der Papa oder die Mama stirbt. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch nicht mehr da ist, es bricht mit dessen Tod auch ein großer Teil des Familieneinkommens weg. Dem hinterbliebenen Partner oder der Partnerin hilft in dieser Situation die Witwenpension, Kinder bekommen eine Waisenpension. Franz Huss, Leiter der Leistungsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt in Niederösterreich, erklärt, wer Anspruch hat und wie man in so einer Situation vorgehen muss.
Kündigung durch den Arbeitgeber oder aus eigener Entscheidung – was gilt es zu beachten? AK-Expertin Mag. Doris Haller gibt Einblick in Rechte, Pflichten und...
Das Auslaufen der "Blockvariante" enttäuscht viele, die kurz vor der Pension stehen. Denn nach 23 Jahren wird die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit per...
Raumgrößen, Anordnungen, das richtige Dach und eine energieeffiziente Bauweise: Architekt Maximilian Urs Abele erklärt, wie man bei der größten finanziellen Entscheidung des Lebens Nerven...