Der Partner, die Partnerin, der Papa oder die Mama stirbt. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch nicht mehr da ist, es bricht mit dessen Tod auch ein großer Teil des Familieneinkommens weg. Dem hinterbliebenen Partner oder der Partnerin hilft in dieser Situation die Witwenpension, Kinder bekommen eine Waisenpension. Franz Huss, Leiter der Leistungsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt in Niederösterreich, erklärt, wer Anspruch hat und wie man in so einer Situation vorgehen muss.
Welche Betriebskosten dürfen verrechnet werden? Wie kann ich mich gegen eine unrichtige Betriebskosten-Abrechnung wehren? Mag.a Anna Haslinger, Fachexpertin der AK-Konsumentenberatung, erklärt alles zum Thema...
Hätten Sie auch gern sechs Wochen Urlaub - ein angenehmes Arbeitsklima inklusive?! Utopie? Nein, Realität. Wir haben eine Firma besucht, wo es gut für...
Von der Kaltmiete bis zum wärmenden Schwedenofen: Wir fragen bei AK-Experten Wolfgang Motz nach, welche Kosten auf Mieterinnen und Mieter im Winter zukommen, und...