Der Partner, die Partnerin, der Papa oder die Mama stirbt. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch nicht mehr da ist, es bricht mit dessen Tod auch ein großer Teil des Familieneinkommens weg. Dem hinterbliebenen Partner oder der Partnerin hilft in dieser Situation die Witwenpension, Kinder bekommen eine Waisenpension. Franz Huss, Leiter der Leistungsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt in Niederösterreich, erklärt, wer Anspruch hat und wie man in so einer Situation vorgehen muss.
Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AK Niederösterreich, mit einem Überblick über die rechtlichen Bedingungen während und nach einer langen Krankheit.
Teilzeitarbeit: Was sind die Vorteile, welche Rechte gibt es und welche Herausforderungen bestehen? Mag. Birgit Schön, Leiterin der Abteilung Frauenpolitik der AK Niederösterreich, erklärt...
Unsere smarten Assistenten, vom Handy in der Hosentasche bis zum Sprachassistent im Wohnzimmer, sind praktische Begleiter im Alltag, stellen aber auch ernstzunehmende Sicherheitsrisiken dar....