Der Partner, die Partnerin, der Papa oder die Mama stirbt. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch nicht mehr da ist, es bricht mit dessen Tod auch ein großer Teil des Familieneinkommens weg. Dem hinterbliebenen Partner oder der Partnerin hilft in dieser Situation die Witwenpension, Kinder bekommen eine Waisenpension. Franz Huss, Leiter der Leistungsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt in Niederösterreich, erklärt, wer Anspruch hat und wie man in so einer Situation vorgehen muss.
Nachhilfe nehmen viele Schülerinnen und Schüler in Anspruch - manchmal sogar während der Sommerferien, um für eine Nachprüfung zu büffeln. Tipps und Ideen für...
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Von der Kaltmiete bis zum wärmenden Schwedenofen: Wir fragen bei AK-Experten Wolfgang Motz nach, welche Kosten auf Mieterinnen und Mieter im Winter zukommen, und...