Der Partner, die Partnerin, der Papa oder die Mama stirbt. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch nicht mehr da ist, es bricht mit dessen Tod auch ein großer Teil des Familieneinkommens weg. Dem hinterbliebenen Partner oder der Partnerin hilft in dieser Situation die Witwenpension, Kinder bekommen eine Waisenpension. Franz Huss, Leiter der Leistungsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt in Niederösterreich, erklärt, wer Anspruch hat und wie man in so einer Situation vorgehen muss.
Hatschi! Gesundheit! Die kalte Jahreszeit sorgt wieder vermehrt für Husten, Schnupfen und Fieber. Da hilft nur Bettruhe. Kinder und Ältere brauchen dabei Betreuung, meist...
Der Urlaub ist gebucht, die Koffer sind gepackt – und dann wird man krank. Doch was passiert in so einem Fall mit den Urlaubstagen?...
Jeder Cent zählt, vor allem bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung: Denn hier holen Sie sich Ihre zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück! Unsere AK-Steuer-Expertin Marion...