Episode Transcript
[00:00:04] Speaker A: Wie war das? Der kurze erklär Podcast der Arbeiterkammer.
Die meisten von uns, die gesund und aktiv leben möchten, finden irgendwann den Weg ins Fitnessstudio. Während einige dauerhaft engagierte Mitglieder bleiben, verlieren andere schnell an Motivation und müssen aufgrund des Vertrags mit dem Studio noch eine ganze Weile weiterzahlen. Die Vertragslaufzeit ist nur ein Beispiel, auf das man als neues Mitglied eines Fitnessstudios achten sollte. Petra Lang, unsere Expertin in der Konsumentenberatung der AK Niederösterreich, sitzt heute vor dem Mikro und erzählt uns von all den Punkten, die Kundinnen und Kunden unbedingt bedenken sollten, bevor sie einer Mitgliedschaft zustimmen. Hallo Petra, danke, dass du heute hier bist.
[00:00:47] Speaker B: Hallo, danke für die Einladung.
[00:00:48] Speaker A: Danke dir fürs Kommen. Ich frage gleich gibt es verschiedene Modelle von Fitnessstudios?
[00:00:54] Speaker B: Ja, die gibt es natürlich. Ich denke, mittlerweile kann man behaupten, dass es für jeden Geschmack und jedes Bedürfnis das passende Angebot gibt.
Ich glaube, jedem sind diese klassischen Fitness Discounter bekannt, die eben damit punkten, dass man lange Öffnungszeiten hat, dass man große Flächen hat, viele Geräte und geringe Monatsgebühren. Im Gegensatz dazu gibt es das Premium Fitness. Die versuchen dann halt den Schwerpunkt auf spezielle Wellness Angebote zu legen oder eben individuelle Betreuung. Und dazwischen gibt es dann auch ganz viele Nischenprodukte wie Lady Fitness, also verschiedenstes. Ich denke, es findet sich jeder etwas, der Sport betreiben möchte.
[00:01:33] Speaker A: Genau, je größer die Stadt, desto größer das Angebot. Also da muss man sich umschauen. Aber auf die Erreichbarkeit von Studios kommen wir nachher nochmal zu sprechen. Jetzt möchte ich dich kurz fragen, was denn generell bei der Auswahl zu bedenken ist.
[00:01:45] Speaker B: Also wichtig wäre mir, dass sich die Leute vorab mal selber fragen, was möchte ich, was erwarte ich und wie schaut mein Training persönlich auch aus? Wenn man jetzt wirklich nur einmal oder zweimal die Woche Gerätetraining machen möchte, dann hat es keinen Sinn, in ein premium fittes Studio zu gehen, wo man wirklich eine Pool Landschaft hat, Saunalandschaft, dann nutzt man das einfach nicht. Man sollte wirklich nach den eigenen Bedürfnissen schauen und aussuchen. Aber grundsätzlich könnte man sich mal die folgenden Punkte überlegen. Das wäre einerseits mal die Lage des Studios. Wie schaut es aus, wie komme ich dorthin? Gibt es öffentliche Verkehrsmittel, gibt es gratis Parkplätze? Wie ist das mit den Öffnungszeiten? Ist es ein Studio, wo ich jederzeit hingehen kann oder gibt es möglicherweise einen eingeschränkten Studiobetrieb zu Stoßzeiten oder zu Zeiten, wo ich gut hinkommen könnte? Dann ist natürlich auch die Ausstattung wichtig. Die Geräte sollten am neuesten Stand sein, gut gewartet und vor allem zu den Stoßzeiten auch ausreichend vorhanden sein, damit ich nicht warten muss. Sauberkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter und des Studios ist glaube ich auch ganz wichtig. Fachkundiges Personal, falls ich Fragen habe. Vor allem als Anfänger ist das ganz sinnvoll.
Ja und dann natürlich auch die Goodies, die vorhanden sein könnten. Pool, Sauna. Also wenn mir das wichtig ist, lege ich da natürlich auch den Schwerpunkt drauf, wenn ich eine Auswahl treffe.
[00:03:11] Speaker A: Das heißt, wenn ich ein Studio noch gar nicht kenne und auch noch nicht so richtig weiß, was ich will, dann wäre ja eigentlich von Vorteil, wenn man eine Probephase absolvieren kann oder ein gratis Kennenlernbesuch machen kann. Ist das immer möglich oder anders dürfte ich nach dem ersten Besuch zurücktreten, wenn mir das Studio eben nicht gefällt?
[00:03:31] Speaker B: Also ein Probetraining würde ich auf jeden Fall empfehlen. Jedes seriöse Studio bietet das auch an. Man muss hier dann quasi nur darauf achten, ist es ein Gratismodell, also kann ich gratis einen Tag lang oder mehrere Stunden im Fitnesscenter verbringen oder wird es in Form einer Tageskarte oder einer Stundenkarte angeboten.
Der Vorteil vom Probetraining ist natürlich, dass ich mir einen persönlichen Einblick verschaffen kann von dem Studio, dass ich auch mal schauen kann, gibt es die Geräte, die ich möchte, ist alles sauber. Also die Punkte, die wir vorher besprochen haben.
[00:04:05] Speaker A: Genau. Und dann am besten wahrscheinlich zu einer Zeit, in der ich normalerweise auch ins Studio gehen würde.
[00:04:09] Speaker B: Genau, genau. Also es sollte wirklich so realistisch wie möglich sein. Also auch nach der Arbeit schauen, wie ist das Studio ausgelastet, was ist vorhanden. Und wie gesagt, es ist meistens so, dass das Probetraining gratis angeboten wird, aber es ist natürlich auch zulässig, dass dafür eine kleine Gebühr verlangt wird.
Das, was du vorher gesagt hast, kann ich, wenn ich einen Vertrag geschlossen habe, zurücktreten? Da würde ich aufpassen. Also wenn ich jetzt wirklich im Studio bin, mich anmelde und dann erstmals den Besuch dort tätige und es mir dann nicht passt, dann kann ich nicht einfach hingehen und sagen, ich habe es mir anders überlegt. Also ein Vertrag ist geschlossen und der ist dann auch gültig. Deswegen immer das Probetraining vor Vertragsabschluss absolvieren.
[00:04:53] Speaker A: Okay, weil du auch die Kosten angesprochen hast, welche Kosten sind denn zu bedenken?
[00:04:59] Speaker B: Also einerseits gibt es da mal natürlich den Mitgliedsbeitrag, also die Kosten, die man entrichten muss, um überhaupt ins Fitnessstudio gehen zu können. Die kann man monatlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Ich würde wirklich empfehlen, das monatlich zu machen, da natürlich jede Vorausleistung, Vorauszahlung eines Jahresbeitrags zu Problemen führen kann, eben im Insolvenzfall oder wenn es zu ÿousand längeren Betriebsausfällen kommt.
Neben dem Monatsbeitrag ist es natürlich so, dass Zusatzentgelte verrechnet werden.
Da sind die Studios auch relativ kreativ in den Bezeichnungen von Energiebeitrag, Hygienebeitrag, Servicepauschale. Also da gibt es alle möglichen Sachen.
Ziel dabei ist es, das monatliche Grundentgelt quasi sehr günstig anzubieten, damit es auf den ersten Blick sehr günstig erscheint, aber dann in Summe wird es natürlich teurer und das soll vor den Konsumenten und Konsumentinnen verschleiert werden.
[00:05:52] Speaker A: Wie sehr sind die Studios da verpflichtet, alles transparent aufzuzeichnen? Also im Vertrag wird es stehen, aber steht es z.b. auch auf der Homepage, dass ich mir vorher in Ruhe das zu Hause auch durchlesen kann auf der Homepage?
[00:06:05] Speaker B: Ja, das wäre natürlich schön, wenn das so drinnen stehen würde und wenn man dann auch unter Anführungsstrichen Warnhinweise hätte mit bitte lesen sie sich vorab durch. Ist natürlich in der Praxis oftmals nicht so.
Da möchte ich auch gleich ein Beispiel nennen. Also ich hatte vor kurzem ein sogenanntes Black Friday Angebot auf dem Tisch, wo es wirklich so war, dass 1990 verlangt wurden monatlich, mit dem tollen kleinen Sternchen daneben, das eben darauf verweist, dass es noch weitere Bedingungen gibt. Und der junge Herr, der sich da angemeldet hatte, war natürlich Feuer und Flamme, hat das abgeschlossen und dann übersehen, dass das nur die ersten drei Monate so war und danach wären es 29,90 gewesen. Da kann man dann leider Gottes auch wirklich nicht viel machen. Also ich kann echt nur den Tipp geben, zweitausendein durchlesen, wirklich sich auch die Zeit nehmen, die Auswahl zu treffen, sich zu überlegen, wie lange möchte ich gebunden sein. Genau, bevor man halt einfach einen Vertrag abschließt.
[00:06:56] Speaker A: Man könnte sich ja den Vertrag auch mit nach Hause nehmen und durchlesen.
[00:06:59] Speaker B: Genau.
[00:07:00] Speaker A: Nochmal zu den Zusatzentgelten, die anfallen können. Könntest du uns da Beispiele nennen?
[00:07:05] Speaker B: Ja, also das sind vor allem Gebühren, die eben mit dem Abschluss des Vertrages verrechnet werden. Also wie schon erwähnt, sind die Namen da auch sehr kreativ. Da gibt es die Aktivierungsgebühr, die Anmeldegebühr, aber es gibt dann auch Kosten, die innerhalb des Jahres verrechnet werden können, sogenannte Servicepauschalen, Verwaltungspauschalen, Hygienepauschalen, also wirklich viele unterschiedliche Namen. All diesen Zusatzentgelten gemeinsam ist, dass sie in der Regel keine oder keine werthaltige Gegenleistung bieten.
Und da hatten wir als Konsumentenschützer wirklich den Erfolg, dass der OGH zu unseren Gunsten eine Entscheidung erlassen hat und solche Zusatzentgelte ohne werthaltige Gegenleistung untersagt hat.
[00:07:46] Speaker A: Was ist eine werthaltige Gegenleistung?
[00:07:49] Speaker B: Da bringe ich gleich ein Beispiel dazu. Die Fitnessstudios haben dann natürlich das Ganze genutzt und bewegen sich jetzt wieder in dem zulässigen Bereich. Insofern alles, dass sie es angepasst haben. Das heißt, statt Anmeldegebühr nennt sich das ganze jetzt aus einem aktuellen Beispiel Starterpaket. Und das bedeutet, dass du mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtend ein Starterpaket buchen musst, gegen eine Gebühr von dreiig Euro. Und das würde dann beinhalten, dass du eine minütige Trainereinweisung erhältst. Also das heißt, ich habe dreiig Euro, die ich bezahlen muss gegen eine Trainereinweisung, das muss ich aber verpflichtend buchen. Bös gesagt könnte man sagen, diese Servicepauschale, die früher auch dreiig Euro betragen hat, wird jetzt Starterpaket genannt. Und die werthaltige Leistung, damit ich mich innerhalb der Zulässigkeit nach dieser OGH Entscheidung bewege, besteht jetzt darin, dass ich eine zweitausendein Trainereinweisung bekomme für dreiig Minuten. Genau.
[00:08:45] Speaker A: Ein anderes Datenschutz. Gibt es datenschutzrechtlich etwas zu bedenken?
[00:08:51] Speaker B: Ja, viele Fitnesscenter bedienen sich mittlerweile einer Videoüberwachung. Ist auch absolut verständlich aus Sicherheitsgründen. Da möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Kundinnen und Kunden eigens informiert werden müssen. Also es reicht nicht aus, dass du zusammen mit der Vertragsunterzeichnung einfach nur darüber informiert wirst, dass es eine Videoüberwachung gibt, sondern es sollte wirklich eine eigene Information ergeben und am besten auch innerhalb des Fitnesscenters ausgeschildert werden, wo genau die Überwachung besteht. Und was auf keinen Fall zulässig ist, ist natürlich eine Überwachung der Sanitärbereiche, also WC Anlagen und Duschen.
[00:09:24] Speaker A: Du hattest die Frage zwar eingangs schon kurz beantwortet, aber ich möchte jetzt noch mal gibt es eine Möglichkeit vor Laufzeitende den Vertrag zu beenden oder aus dem Vertrag eben rauszukommen?
[00:09:36] Speaker B: Ja, das passiert mir in der Praxis sehr, sehr oft, dass die Konsumenten anrufen und sagen, na ich habe erst vor ein paar Tagen einen Vertrag geschlossen, ich möchte wieder raus. Also grundsätzlich kann man sagen, Verträge sind bindend. Das heißt, wenn ich unterzeichnet habe, bin ich auch in diesen Vertrag gebunden. Deswegen möchte ich es nochmal erwähnen, dass es sehr wichtig ist, sich vorher zu überlegen, was könnte innerhalb der Laufzeit passieren. Also da möchte ich auf Punkte zu sprechen kommen, die beim Abschluss des Vertrages schon absehbar sind. Also wenn ich jetzt Anfang des Jahres einen Fitnesscenter Vertrag über 12 Monate abschließe und weiß, dass ich Mitte des Jahres umziehen, wäre es natürlich sinnvoll oder möchte ich da gerne einen Tipp geben, dass die Konsumenten sich das überlegen. Kann ich dann das Fitnessstudio noch nutzen oder habe ich wirklich so eine Ortsveränderung, dass es mir dann nicht mehr möglich ist oder extrem beschwerlich?
[00:10:26] Speaker A: Oder gibt es z.B. ein Studio, das eine Kette ist und wo ich eine andere Filiale, wenn man das so genau.
[00:10:32] Speaker B: Also da gibt es natürlich auch unterschiedliche Tarife, wo es mir dann möglich ist, in verschiedene Studios zu gehen. Das ist meistens, muss man ein bisschen mehr Entgelt zahlen, aber ich kann dann halt verschiedene Studios nutzen. Also es ist wirklich wichtig, dass man sich das vorab überlegt. Und das häufige Beispiel aus der Praxis ist eben Krankheit und Verletzung.
Pauschal gesagt ist es kein Grund, aus dem Vertrag auszusteigen. Also es gibt schon in der Einzelfallbewertung dann Argumentationsspielraum, wo man sagen kann, es ist wirklich nachhaltig, so dass ich das Studio nicht mehr werde nutzen können, also dass keine Besserung im Raum steht. Dann kann ich ein ärztliches Attest vorlegen und dann ist es meistens so, dass man eine Einigung mit dem Fitnesscenter erzielen kann. Aber primär ist es natürlich, wenn ich einen Beinbruch habe, der jetzt sagen wir in drei, vier Monaten wieder in Ordnung ist, kann ich mich nur auf eine Stilllegung berufen. Also das wird meistens vertraglich auch angeboten. Da muss man auch wieder aufpassen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das gratis zur Verfügung gestellt, die Option. Oder muss ich deine Gebühr entrichten? Hatten wir auch schon, dass ich sage, ich möchte für drei Monate stilllegen. Und dann ist die Stilllegungsgebühr eine Monatsgebühr, die die Hälfte vom Monatsbeitrag ausmacht.
Also das kann man nicht pauschal sagen. Ich habe mich verletzt, ich bin krank, ich kann jetzt den Vertrag auflösen.
[00:11:49] Speaker A: Muss man sich dann von Fall zu Fall ansehen.
[00:11:51] Speaker B: Genau.
[00:11:52] Speaker A: Jetzt hast du Beispiele genannt, wenn jemand nicht mehr das Studio benutzen kann. Was ist aber, wenn das Studio nicht mehr das volle Angebot anbieten kann? Also z.b. wenn plötzlich der Pool nicht mehr nutzbar ist?
[00:12:07] Speaker B: Also da wären wir in dem Bereich der einseitigen Leistungsänderung. Und einseitige Leistungsänderungen sind nur in geringem Umfang zulässig. Nötig dazu ist es einmal, dass ich im Vertrag eine dementsprechende Klausel habe, die das überhaupt vorsieht. Und dann sind Leistungsänderungen auch nur zulässig, wenn sie geringfügig sind, sachlich gerechtfertigt und den Konsumentinnen und Konsumenten auch zumutbar. Weitergehende Änderungen müssten individuell ausgehandelt werden.
[00:12:36] Speaker A: Petra, du hast ja schon erwähnt, warum Mitglieder, warum Konsumentinnen und Konsumenten bei dir anrufen. Magst du uns da noch ein paar Beispiele nennen, warum sich Menschen bei dir melden?
[00:12:47] Speaker B: Die häufigsten Anfragen beziehen sich wirklich auf Laufzeit, Vertragszeitraum, Kündigungszeitraum, also vertragsrechtliche Fragen. Und da wäre es mir wirklich wichtig, noch einmal auf den Punkt zu kommen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten den Vertrag wirklich aushändigen lassen. Also wir haben ganz oft Leute, die anrufen und wo ich dann eben darum suche, dass sie kurz Nachschau halten, was steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leute sagen, ah, den Vertrag habe ich gar nicht. Da ist wirklich wichtig zu sagen, lasst euch den Vertrag aushändigen, Lasst euch eine Vertragskopie mitgeben, damit man nachher wirklich nachschauen kann, was sind eigentlich die Bedingungen, zu denen ich zugestimmt habe.
[00:13:24] Speaker A: Also danke, das ist ja auch dein wichtigster Punkt, dass man sich den Vertrag ansieht und davor wirklich überlegt, was man möchte und was man braucht. Hast du sonst noch Tipps, auf die du unbedingt eingeben möchtest?
[00:13:36] Speaker B: Ja, also ich möchte noch mal wiederholen, unbedingt ein Probetraining zu machen. Also das würde ich wirklich jedem empfehlen, einfach auch um zu schauen, fühle ich mich auch in dem Fitnessstudio wohl. Dann bei dem Vertragsabschluss selber sich nicht stressen zu lassen, also gerne auch den Vertrag mit nach Hause nehmen, sich durchlesen, nochmal eine Nacht drüber schlafen, sollte man dann tatsächlich sich zum Vertragsabschluss entschließen, sollten Fragen wirklich vorab geklärt werden und auch wenn es mündliche Absprachen gibt, Ÿousand, die nochmal schriftlich am Vertrag festhalten. Also ich habe ganz oft Konsumenten, die sagen, aber das haben wir dazu besprochen, kann man halt im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen. Also es ist wirklich mein Tipp meinerseits, alles schriftlich festhalten und dann erst die Unterschrift setzen und eben den Vertrag aushändigen lassen und gut aufheben. Viele Fragen können dann im Nachhinein einfach aufgrund der Vertragsunterlagen geklärt werden, wenn man nochmal Nachschau hält.
[00:14:28] Speaker A: Danke für den tollen Überblick und all die Tipps, die du uns jetzt gegeben hast.
Wer gerne noch dazu nachlesen möchte, kann z.B. auf unsere Homepage gehen unter noe arbeiterkammer at konsument gibt es einen Artikel zu Fitnessstudios und wer möchte und sich nochmal individuell beraten lassen will wegen seines Vertrags, kann auch gerne bei der Hotline der Konsumentenberatung anrufen, zwischen Montag und Freitag acht bis 13 Uhr unter Ÿousand.
Petra, vielen Dank, dass du heute da warst.
[00:15:02] Speaker B: Danke euch.