Episode Transcript
[00:00:04] Speaker A: Wie war das? Der kurze Erklärpodcast der Arbeiterkammer.
Willkommen zu einer neuen Folge von Wie war das? Wer kennt's nicht? Man freut sich monatelang auf den verdienten Urlaub im Sommer und kaum ist man dann angekommen, wird man krank. Statt sich zu erholen, liegt man mit Fieber im Bett. Was das rechtlich für den Urlaubsanspruch bedeutet, klären wir in dieser Episode von der Krankmeldung beim Arbeitgeber bis zur Behandlung im Aus.
Dazu darf ich wieder AK Sozialrechtsexperten Mag. Josef Frauenbaum interviewen. Danke, dass du dir wieder Zeit nimmst.
[00:00:38] Speaker B: Jo, danke, sehr gerne.
[00:00:39] Speaker A: Bevor wir jetzt gleich ins Detail gehen, eine Frage Wo kann es überhaupt Probleme geben, wenn man im Urlaub krank wird oder eben einen Unfall hat?
[00:00:49] Speaker B: Wie bei Themen, wo ein Arbeitgeber und eine Versicherung im Spiel sind, gibt es eine arbeitsrechtliche und eine sozialversicherungsrechtliche Komponente.
[00:00:59] Speaker A: Also es sind zwei Rechtsbereiche. Schauen wir uns zuerst den arbeitsrechtlichen Teil an.
Wann wird der Urlaub überhaupt rechtlich unterbrochen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wenn ich krank bin, gilt das dann gleich als Krankenstandstag?
[00:01:14] Speaker B: Nicht grundsätzlich. Es gilt als Krankenstand, der angerechnet wird oder der den Urlaub verkürzt. Dann, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, Also ab dem vierten Tag kann man sagen und sehr Das darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigehen geführt. Werden, also die Krankheit oder der Unfall.
[00:01:34] Speaker A: Okay, das ist klar. Und was bedeutet das eben konkret für mich als Arbeitnehmerin? Welche Pflichten habe ich dann gegenüber dem Arbeitgeber, wenn ich jetzt im Urlaub krank werde? Wie muss ich das nachweisen? Ab wann muss ich das melden?
[00:01:46] Speaker B: Genau, wie gesagt, ab dem dritten Tag ist es zu melden. Wir empfehlen allerdings sofort, wenn man zwei ist, lieber schnell zu melden, also spätestens ab dem dritten Tag.
Man braucht dazu eine Krankenstandsbestätigung. Die kann man dann, wenn man später wieder in Österreich ist oder im Dienstverhältnis ist, noch nachbringen. Aber wichtig ist anrufen, wie auch immer man sonst mit dem Dienstgeber kommuniziert. Ein Mail oder Anruf.
Bitte notieren Sie sich angerufen am so und so viel.
[00:02:18] Speaker A: Also immer alles für sich selbst, auch nachweisbar, falls man dann gefragt wird. Und um das noch mal zusammenzufassen, ich muss dann im Urlaub zum Arzt oder mir eben die Krankheit bestätigen lassen und darf das dann aber nach dem Urlaub nachreichen.
[00:02:33] Speaker B: Ja, so ist es. Und wenn du im Ausland bist, ist es wichtig nachzuweisen, dass das sozusagen ein befugter Arzt ist.
Je nach Land, wo man ist, gibt es da unterschiedliche Vorgangsweisen, aber grundsätzlich kriegt man das dort bei der ortsansässigen Behörde.
[00:02:49] Speaker A: Okay, machen wir das Ganze mal an einem konkreten Beispiel fest. Angenommen, ich bin eine Woche auf Urlaub, werde vier Tage krank und bin danach wieder gesund. Verlängert sich dann mein Urlaub automatisch?
[00:03:01] Speaker B: Nein, das tut es nicht.
Der Urlaub ist eine Vereinbarungssache. Das ist immer so, nicht nur bei Krankheit, sondern ganz generell.
Das heißt, man hat grundsätzlich eine Vereinbarung. Man könnte theoretisch beim Dienstgeber anrufen und Geht es noch, kann ich verlängern, Wenn die Vereinbarung verändert wird, dann ginge das schon. Aber eine Automatik? Nein, das gibt es nicht.
[00:03:23] Speaker A: OK, ist auch nachvollziehbar. Also man muss miteinander reden, damit das klar ist. Okay. Und jetzt zum zweiten großen Bereich, den wir vorhin angefangen gesprochen haben, dem Sozialrecht. Da wird es jetzt spannend, wenn man nämlich im Ausland krank wird, oder?
[00:03:38] Speaker B: Ja, also zunächst einmal in Österreich sowieso kein Problem und im Ausland muss ich differenzieren, welches Ausland es ist. Ich würde sehr empfehlen, dass man sich vorweg erkundigt, wie es in dem jeweiligen Land, in das man fährt, gehandhabt ist oder wie das rechtlich funktioniert. Eine entsprechende Vorbereitung ist empfehlenswert. Innerhalb der EU ist es relativ einfach. Man dreht die e Card um und hat auf der Rückseite den Europäischen Krankenversicherungs Urlaubsscheinkarte.
[00:04:06] Speaker A: Das ist ein ganz wichtiger Tipp. Und wenn es tatsächlich zu einer Behandlung kommt, ich Urlaub im Ausland mache, wie läuft das dann praktisch ab?
[00:04:14] Speaker B: Ich gehe entweder ins Krankenhaus oder zum dortigen Arzt, drehe meine e Card um, zeig sie her und dann sollte ich dort genauso wie ein Inländer behandelt werden.
Achtung, es geht nur für Behandlungen, die dringend notwendig sind. Also das heißt, man darf nicht ins Ausland fahren, um sich behandeln zu lassen.
[00:04:35] Speaker A: Du hast jetzt die EU angesprochen. Gilt das für alle EU Länder?
[00:04:39] Speaker B: Also grundsätzlich gilt das für alle EU Länder wie Großbritannien oder zusätzlich mit Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Ebenfalls dort kann man die e CAD verwenden.
Darüber hinausgehend gibt es noch Länder, wo es Verträge gibt, wo du ebenfalls behandelt werden kannst, aber eine zusätzliche Voraussetzung benötigst, nämlich sogenannten Behandlungsschein.
Und den kriege ich im jeweiligen Ausland in der entsprechenden Behörde, beim Sozialversicherungsträger genau genommen.
[00:05:15] Speaker A: Okay, das klingt ein bisschen komplizierter. Welche Länder sind das dann?
[00:05:18] Speaker B: Das wäre Bosnien zum Beispiel, Serbien, Montenegro. Dort brauchst du einen zusätzlichen Behandlungsschein vom Sozialversicherungsträger.
[00:05:26] Speaker A: Das heißt, natürlich ist es ratsam, sich vorab zu informieren. Aber erklär uns bitte kurz noch mal im Detail, wie kann ich mich informieren?
Wo kriege ich heraus, wo ich dann diesen Schein bekomme?
[00:05:39] Speaker B: Grundsätzlich sollte das das Hotel wissen.
Meistens ist es auf den Homepages der Staaten.
Sonst, wenn man weiß, wie der Krankenversicherungsträger dort heißt, dann kommt man dort auch Anfragen, wenn es dort eine deutschsprachige Beratung gibt.
Auf Englisch kommt man da relativ gut durch, je nachdem, wo man halt, wie du schon sagst, im Vorfeld erkundigen. Da hat man oft auch schon die Adresse im Vorgespräch.
[00:06:06] Speaker A: Hast du auch die Türkei angesprochen, da hast du gemeint, da gibt es noch mal eine spezielle Voraussetzung.
[00:06:11] Speaker B: Ja, da ist es ratsam, sich bereits zu Hause einen sogenannten Auslandsbehandlungsschein mitzunehmen.
Dann funktioniert das relativ einfach. Dann kann man mit diesem Schein zum jeweiligen Behandler gehen.
[00:06:26] Speaker A: OK, danke für die Infos. Es gibt dann ja noch mehr Länder auf der Welt, die eben in keine dieser Kategorien fallen.
Es gibt ja nicht in allen Ländern eine direkte Verrechnung. Wie funktioniert das dann dort?
[00:06:42] Speaker B: Da funktioniert es so ähnlich, als würdest du in Österreich zu einem Wahlarzt gehen. Du lässt dir eine Rechnung ausstellen und eine Bestätigung, dass das ein befugter Arzt ist und erhältst dann 80 Prozent von Tarif zurück, der in Österreich gezahlt würde. Bitte Achtung, nicht 80 Prozent von der Rechnung, sondern 80 Prozent vom Tarif.
Gut, das bedeutet, dass der jeweilige Arzt, der dich dort behandelt, möglichst detailreich die Rechnung ausstellen sollte, also alles, was er wirklich gemacht hat und nicht eine Pauschalgeschichte, weil das dann viel realistischer oder näher an das kommt, was du tatsächlich bezahlt hast.
[00:07:23] Speaker A: Was ist, wenn ich in einem Land bin, wo nicht Englisch oder Deutsch gesprochen wird?
[00:07:28] Speaker B: Ja, das ist an sich nicht sehr günstig.
Wenn es irgendwie möglich ist, müsste man das, also die Behandlung beziehungsweise die Diagnose sollte auf Latein wenigstens gehen. Das funktioniert doch relativ weitgehend und sonst müsste man es in Österreich übersetzen lassen, wenn es Zweifel gibt.
[00:07:45] Speaker A: Ja, aber natürlich zahlt es sich dann aus, wenn es eine besonders hohe Rechnung ist.
[00:07:49] Speaker B: Insbesondere Krankenhausaufenthalte kosten ja durchaus echtes Geld.
[00:07:53] Speaker A: Gibt es noch was, auf das ich da besonders achten muss?
[00:07:56] Speaker B: Ja, also zwei Dinge möchte ich noch unbedingt.
Ins Ausland zu fahren, um sich behandeln zu lassen, unterliegt völlig anderen Regeln. Das heißt bitte, da muss man extra anrufen. Das kann man nicht nach dieser Systematik machen.
Das musst du dir vorher genehmigen lassen oder nachher einreichen. Also es ist sehr kompliziert.
[00:08:14] Speaker A: Extra anrufen beim Sozialversicherungsträger.
[00:08:17] Speaker B: Ja, oder bei uns.
Du musst letztlich eine gute Auskunft kriegen, einfach andere Regeln.
Und eine wichtige Sache ist auch noch, wenn man im Ausland tatsächlich krank wird und sich behandeln lässt, dann muss es sich dort um einen Vertragspartner handeln.
Das ist auch nicht immer der Fall.
Das müsste man den Arzt dort fragen, ob er tatsächlich ein Vertragspartner ist.
[00:08:42] Speaker A: Keine einfache Geschichte, Ja, stelle ich mir auch schwierig vor.
Vor allem, wenn es dann wirklich akut ist, denkt man ja an das alles nicht und deshalb vorbereiten. Genau. Bei solchen vielen Sonderregeln passieren in der Praxis natürlich auch Fehl.
Kannst du uns da von Fehlern erzählen, die schon mal passiert sind, von denen du weiß, was passiert Besonders häufig, was nicht bedacht wird, wenn man ins Ausland auf Urlaub fährt und da krank wird.
[00:09:09] Speaker B: Innerhalb der EU merken wir oft oder gibt es dann ab September sind bei uns dann die Anrufe.
Man hat die Europäische Krankenversicherungskarte nicht vorgelegt, das wissen schon viele Leute nicht. Also die Rückseite der e card, das ist wohl einer der häufigsten Fehler, was wir immer wieder auch hören, dass Ärzte so aus Sicherheit Geld verlangen, ohne dass es dazu eigentlich eine Rechtsgrundlage gäbe. Das kriegt man dann eigentlich unterm Strich fast nie wieder zurück.
[00:09:39] Speaker A: Jetzt haben wir schon relativ oft angesprochen, dass man sich eben vorbereiten soll, bevor man in den Urlaub fährt. Was wäre denn da konkret zu tun, um einfach im Krankheitsfall auf der sicheren Seite zu sein?
[00:09:51] Speaker B: Grundsätzlich muss man sagen, bei uns auf der Homepage findet man heraus, wie die Situation im jeweiligen Land, in das man fährt, ist. Und das ist eine ganz einfache Geschichte.
Letztlich ist es vielleicht oft auch eine gute Überlegung nachzudenken, ob man eine private Versicherung auch abschließt. Das könnte dann inkludieren, dass man zum Beispiel nach Hause geholt wird. Das ist ja beim Krankenversicherungsträger jetzt nicht abgedeckt. Das heißt, vorher gut informieren ist sicher eine gute Sache und überlegen, ob die paar Euros für eine private Versicherung nicht eine gut angelegte Sache sind bzw.
Bei der Kreditkarte ist das oft dabei und dann würden die Kosten auch getragen.
[00:10:37] Speaker A: Also ich muss mir natürlich auch für mich überlegen, ob ich jetzt einen Actionurlaub vorhabe oder mehr Entspannung und je nachdem entscheiden, ob ich noch eine Zusatzversicherung nehme oder nicht.
Lieber Jo, danke, dass du heute da warst und dir Zeit genommen hast. Das war jetzt ein guter Überblick zum Thema Krankheit im Urlaub.
[00:10:54] Speaker B: Sehr gerne. Und ich wünsche alle unseren Hörerinnen und Hörern einen schönen, gesunden Urlaub.
[00:10:59] Speaker A: Und wer nun Fragen mit unserem Expertenteam abklären will, kann sich gerne unter der Hotline von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr melden oder eben auf unserer Homepage nachlesen. Da gibt es alle Infos zum Thema Urlaub unter noe arbeiterkammer at Urlaub.